Seit 1. August 2026 gilt die neue Richtlinie für die Prüfung der Qualitätskriterien von Leistungsgruppen. Der Medizinische Dienst Mecklenburg-Vorpommern informiert bereits über die entsprechenden Leistungsgruppenprüfungen. Das ist unmittelbar für die Umsetzung der Krankenhausreform relevant.