Nordrhein-Westfalen fordert mit Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Soforthilfe

In einer gemeinsamen Bundesratsinitiative fordern die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt vom Bund ein Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser in Geldnot.

Die Bundesratsinitiative, die sich an den für die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser zuständigen Bund richtet, fordert den Bund zu folgenden Maßnahmen auf:

1. das Schließen der Refinanzierungslücke in den Jahren 2022 und 2023 durch Anhebung des Landesbasisfallwertes – als maßgebliche Referenzgröße für die Berechnung der Krankenhauserlöse – im Umfang von 4 Prozent,
2. die Sicherstellung der regelhaften Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen auch außerhalb des Pflegebudgets,
3. eine Prüfung der Berechnungssystematik für die Krankenhausvergütung, um künftig eine vollständige Refinanzierung der durchschnittlichen Kostensteigerungen abbilden zu können,
4. eine Verstetigung der bisher effektiv greifenden Regelungen zu kurzen Zahlungsfristen von Krankenhausrechnungen
5. sowie ein einmaliges Nothilfeprogramm im Umfang von 5 Mrd. EUR zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Vorfeld der anstehenden Krankenhausreform (sog. „Vorschaltgesetz“) – vor allem deshalb, weil die Maßnahmen 1 bis 3 nicht kurz-, sondern eher mittelfristig umsetzbar sind.