Aufklärung über Patientenverfügung vergüten

Die Mitteldeutschen Hartmannbund Landesverbände fordern den Gesetzgeber auf, die Gesellschaft durch Aufklärungskampagnen und andere Maßnahmen für das Thema „Patientenverfügung“ zu sensibilisieren analog zur Organspende. Ziel ist es, die Patienten zum Nachdenken zu diesem Thema anzuregen.

Flankierend fordern die Mitteldeutschen Hartmannbund Landesverbände den Bewertungsausschuss auf, dass die im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt erfolgende Beratung über die Patientenverfügung kostendeckend zu vergüten ist. Die neu zu schaffende Ziffer soll sich an der EBM-Ziffer 01480 „Beratung über Organ- und Gewebespenden“ orientieren.

Begründung

Die Frage lebenserhaltender intensivmedizinischer Maßnahmen gerade bei hochaltrigen, multimorbiden Patienten ist eine Frage von höchster sozialer und ethischer Relevanz. Es kommt immer noch zu häufig vor, dass eine Maximalversorgung betrieben wird, die von allen Beteiligten, insbesondere vom Patienten selbst, erkennbar als quälend und leidenverursachend empfunden wird. Dies könnte durch eine Patientenverfügung wirksam verhindert werden – doch scheitert es häufig auch am fehlenden Wissen um selbige. Die politischen Aufklärungskampagnen könnten dabei mit Hilfe des BZgA umgesetzt werden. Zudem ist die ärztliche Aufklärung in diesem Bereich kostendeckend zu vergüten, wie oben dargestellt.