Befreiung vom vertragsärztlichen Notfalldienst für Eltern in den ersten drei Jahren nach Geburt erleichtern

Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg fordert die Kassenärztliche Vereinigung auf, Elternteilen mit vertragsärztlichem Versorgungsauftrag eine Befreiung von der Teilnahme am organisierten ärztlichen Notdienst in den ersten drei Lebensjahren des eigenen Kindes zu ermöglichen.

Hintergrund: Nach der Geburt eines Kindes ist bislang die generelle Befreiung vom Notdienst bis zu einem Jahr für Ärztinnen möglich. Darüber hinaus können sich Ärztinnen und Ärzte mit reduzierter vertragsärztlicher Tätigkeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes von der Teilnahme am organisierten ärztlichen Notfalldienst befreien lassen. Wer weiterhin in vollem Umfang in der Praxis arbeitet und damit die Patientenversorgung aufrechterhält, hat diese Möglichkeit für das zweite bzw. dritte Jahr nicht.

Eine Befreiungsmöglichkeit vom Notdienst bis zu drei Jahren nach der Geburt ist ein Zeichen der Wertschätzung der Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen, die auch in der Familienphase die Patientenversorgung aufrechterhalten. Sie ist auch geboten unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Gleichbehandlung von angestellten und selbständig tätigen Ärztinnen und Ärzten.