Beibehalten der extrabudgetären Vergütung für Neupatienten

Die Einführung der extrabudgetären Vergütung für Neupatienten hat zu einer schnelleren Terminvergabe für ambulante ärztliche Versorgung geführt. Das war die Intention der Politik und lag im Interesse der Versicherten. Sie wurde dann gezahlt, wenn ein Patient noch nie oder nicht in den letzten beiden Jahren in der Praxis war. Die KV prüft die Anspruchsberechtigung und vermeidet damit missbräuchliche Abrechnungen. Die geringen Mehraufwendungen der Krankenkassen bringen einen echten Mehrwert für die Versicherten. Die Gesamtvergütung der Ärzte wurde bereinigt, indem jedem Arzt die Höhe seiner Vorjahresleistung gekürzt wurde.

Nun soll diese Vergütung abgeschafft werden und die Krankenkassen erwarten, dass Vertragsärzte die umfangreichere Leistung zu einer geringeren Vergütung erbringen. Dies führt zu erheblichen Einnahmeverlusten.

Der Hartmannbund LV Hessen fordert die Politik und den Gesundheitsminister auf, die zusätzliche Vergütung für Neupatienten beizubehalten.

Frankfurt, September 2022