Berücksichtigung der erheblich gestiegenen Personalkosten durch neuen MFA-Gehaltstarifvertrag bei den Honorarverhandlungen für die niedergelassenen Vertragsärzte

Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg appelliert an die zuständigen Gremien (Bewertungsausschuss bzw. erweiterter Bewertungsausschuss also kassenärztliche Bundesvereinigung und Spitzenverband der Krankenkassen und den unabhängigen Vorsitzenden Prof. Dr. Wasem), die durch den neuen MFA-Gehaltstarifvertrag erheblich gestiegenen Personalkosten bei den anstehenden Honorarverhandlungen für 2022 im August/September gebührend zu berücksichtigen.

Ein Affront der Krankenkassen in Form einer Forderung nach einer Nullrunde wie im letzten Jahr ist inakzeptabel und kann zu einer weiteren Abnahme, insbesondere von Hausarztpraxen, führen.

Im stationären Bereich werden Pflegepersonalkosten incl. Tarifsteigerungen separat vergütet. Dies kann den Lösungsweg für die vertragsärztlichen Honorare darstellen.

 

Begründung:

Seit Anfang des Jahres gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag für die medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Vertragsarztpraxen, der in der Spitze bei entsprechenden Tätigkeitsjahren und Zusatzqualifikationen Erhöhungen bis zu 18 % bezogen auf die bisherigen Vergütungen mit sich brachte.

Diese Erhöhungen waren notwendig geworden auch durch das Abwerben qualifizierten Personals durch Krankenhäuser, wo MFA anders eingestuft, aber deutlich höher bezahlt werden.

Bekanntermaßen sind in fast allen Vertragsarztpraxen die Personalausgaben der größte Betriebskostenblock.

Eine derartige Ausgabensteigerung allein in 1 Jahr beim größten Betriebskostenblock ist von den Vertragsarztpraxen ohne entsprechende Honoraranpassung nicht abzufangen, vor allem nicht in den Hausarztpraxen, wo durch den Corona bedingten Mehraufwand und die Corona-Impforganisation (auch nicht kostendeckend vergütet!) ohnehin ein zunehmender Personaleinsatz beratungsbedingt notwendig geworden ist.

Mit weniger und schlechter qualifiziertem Personal kann auch in den Vertragsarztpraxen nicht die erwartete und erwünschte Versorgungsqualität erbracht werden.