Datenschutz-Grundverordnung und Bürokratieabbau

Die Landesversammlung des Hartmannbundes Landesverband Bayern fordert die EU-Kommission und die Bundesregierung auf, im Rahmen der anstehenden Evaluierung der DS-GVO darauf hinzuwirken, dass der aus der DS-GVO resultierende zusätzliche Bürokratieaufwand im Zuge der Änderung dieser Verordnung, soweit sie das Gesundheitswesen betrifft, minimiert wird.

Begründung:

Die Minimierung des mit der DS-GVO einhergehenden Bürokratieaufwands ist möglich, da der Gesundheitsdatenschutz durch strafrechtliche Vorschriften ohnehin ausreichend geschützt erscheint. Verwiesen in diesem Zusammenhang sei auf den für alle Gesundheitsberufe relevanten § 203 Strafgesetzbuch (StGB), betreffend die Verletzung von Privatgeheimnissen (vgl. insbesondere § 203 Absatz 1 Nr.1 StGB).