Die hohe Qualität und Leistungsfähigkeit des Sanitätsdienstes der Bundeswehr erhalten und erweitern

Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg fordert die politisch Verantwortlichen in Land und Bund auf, sich dafür einzusetzen, die hohe national und international anerkannte Qualität des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Rahmen der Stärkung der Bundeswehr weiterzuentwickeln und die Fähigkeiten dynamisch an die lokalen, nationalen und internationalen Herausforderungen anzupassen.

Die hochwertige sanitätsdienstlichen Versorgung der Bundeswehr hat in der Spannungslage in Europa eine besondere Bedeutung für die Einsatz- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr muss daher bei der Ausrollung des Sondervermögens adäquat berücksichtigt werden.

Wichtigste Rahmenbedingungen dafür sind:

  • Schaffung eines quantitativ ausreichenden sowie fachlich und überfachlich qualifizierten sanitätsdienstlichen Personalpools.
  • Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung auf fachlich höchstem Niveau.
  • Ärztinnen und Ärzte der Bundeswehr werden in allen medizinischen und die Versorgung betreffenden organisatorischen Fragen ärztlich geführt.
  • Sicherung der eigenständigen Mobilität und Kommunikationsfähigkeit.
  • Beschaffung und Bereitstellung hochwertiger Schutzausstattungen für Einsatzkräfte und Verwundete.
  • Ausweitung der engen zivil-militärischen Zusammenarbeit.

Begründung:

Insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen militärischen Konflikts in der Ukraine in direkter Nachbarschaft zur NATO erhielt die Notwendigkeit einer Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zuletzt eine breite gesell­schaftliche und politische Zustimmung.

Die sanitätsdienstliche Versorgung von Verletzten und Verwundeten auf höchstem medizinischen Niveau ist essenzieller Bestandteil einer umfassenden Verteidigungs­fähigkeit. Auf ziviler Seite hat die Flutkatastrophe im Ahrtal in drastischer und dramatischer Weise vor Augen geführt, dass diese Fähigkeiten im zivilen Gesundheits­system ebenfalls einer deutlichen Verbesserung bedürfen.

In Baden-Württemberg sind wichtige sanitätsdienstliche Einrichtungen (z. B. das Bundeswehr­krankenhaus Ulm) verankert und verbinden erfolgreich die militärische Auftragserfüllung mit einer engen Einbindung in die zivile Gesundheitsversorgung.

Die hohe fachliche und organisatorische Qualität der Versorgung von Patienten und Verwundeten durch den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr wird sichtbar von der Akutversorgung, über Folgebehandlungen und bei der Rehabilitation. Eine weitere besondere Fähigkeit stellen darüber hinaus auch Maßnahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes im Sinne der Prävention dar.

Die Einsatzfähigkeit des Sanitätsdienstes erfordert moderne Mobilitäts- und Kommunikations­mittel sowie Schutzausstattungen für Einsatzkräfte und Verwundete. Aus dem jetzt zur Verfügung gestellten Sondervermögen müssen Mittel für eine rasche Beschaffung der technischen Voraussetzungen bereitgestellt werden.

Entscheidend für die Einsatzfähigkeit ist neben der materiellen selbstverständlich die personelle Ausstattung. Der Aufbau eines quantitativ ausreichenden sowie fachlich und überfachlich (z. B. in Führung und Management) qualifizierten sanitätsdienstlichen Personalpools muss daher rasch realisiert werden.

Sanitätsdienstliche Einrichtungen (z. B. Bundeswehrkrankenhäuser) verbinden schon jetzt erfolgreich die militärische Auftragserfüllung mit einer engen Einbindung in die zivile Gesundheitsversorgung. Die knappen Ressourcen des zivilen Gesundheits­systems erlauben jedoch in einem Krisenfall keinen Abzug von Fachkräften.

Für die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten in der Bundeswehr muss garantiert sein, dass sie in Bezug auf medizinische Fragen und die Versorgung betreffende organisatorische Fragen ärztlich geführt werden.

Nürtingen, 25.06.2022