Die notwendige Optimierung des Referentenentwurfs zur Krankenhausreform

Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg sieht in dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHHVG) Ansätze einer Verbesserung der Krankenhausstruktur und -finanzierung. Für das angestrebte Ziel, die Qualität der Krankenhausversorgung in Deutschland zu verbessern und eine effiziente und patientenorientierte Versorgungsstruktur zu etablieren, bedarf es noch wesentlicher Präzisierungen und Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren.

1. Verbesserung der Behandlungsqualität und Spezialisierung

Wir unterstützen die Grundlinie der Reform, die Behandlungsqualität in Krankenhäusern durch die Konzentration komplexer medizinischer Leistungen auf spezialisierte Kliniken zu verbessern und gleichzeitig eine flächendeckende Grundversorgung zu sichern. Es ist essenziell, dass diese Spezialisierung nicht zu einer Unterversorgung in ländlichen Gebieten führt. Der Hartmannbund fordert daher, dass die Reform konkrete Maßnahmen und Finanzierungsmodelle enthält, die die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit hochqualitativer Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Die konkrete Ausgestaltung der Krankenhausstruktur ist nur mit den langjährigen Erfahrungen in der Landeskrankenhausplanung in den Ländern realisierbar.
Qualität der Versorgung ist nur bei hoher Qualität der Aus- und Weiterbildung des Personals zu gewährleisten. Wir fordern daher Rahmenbedingungen, die eine qualitativ hochwertige Weiterbildung in neuen Krankenhausstrukturen garantieren.

2. Einführung einer Vorhaltevergütung

Wir befürworten die Einführung einer Vorhaltevergütung, die eine leistungs- und bedarfsgerechte Finanzierung der Krankenhäuser ermöglicht und somit eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellt. Allerdings müssen die Kriterien für die Zuweisung von Leistungsgruppen transparent, gerecht und auf einer soliden datenbasierten Grundlage etabliert werden. Darüber hinaus müssen die Qualitätskriterien regelmäßig überprüft und angepasst werden, um den medizinischen Fortschritt und die sich ändernden Versorgungsbedarfe der Bevölkerung zu berücksichtigen.

3. Digitalisierung und Datenübermittlung

Wir sehen gute Chancen, die Effizienz durch klar strukturierte Digitalisierung zu steigern. Die verpflichtende elektronische Übermittlung von Daten und der Aufbau einer zentralen Datenbank müssen jedoch unter strengsten Datenschutzbestimmungen erfolgen, um die Sicherheit patientenbezogener Daten zu gewährleisten und die Akzeptanz für die Digitalisierung zu erhöhen. Bei der Nutzung der Daten müssen sowohl die Rechte der Patientinnen und Patienten geschützt, aber auch die Daten so aufbereitet werden, dass sie für die Verbesserung der Qualität der medizinischen Forschung und Versorgung eingesetzt werden können.

4. Stichprobenprüfung und Qualitätssicherung

Die Umstellung von der Einzelfall- auf die Stichprobenprüfung sehen wir als sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands und zur Fokussierung auf die Qualitätsverbesserung. Wir fordern jedoch klare Richtlinien und Schulungen für die Durchführung der Stichprobenprüfungen, um Konsistenz, Gerechtigkeit und Qualität sicherzustellen. Zudem sollten Rückmeldemechanismen etabliert werden, die es Krankenhäusern ermöglichen, aus den Prüfergebnissen zu lernen und kontinuierliche Verbesserungen vorzunehmen.

Schlussfolgerung

Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg fordert eine rasche Weiterentwicklung des vorliegenden Referentenentwurfs in engem Zusammenwirken mit den Ländern um einen umfassend konsentierten Gesetzentwurf zeitnahe vorzulegen. Weitere Verzögerungen der lange diskutierten Krankenhausreform sind dabei unbedingt zu vermeiden, um den Krankenhäusern die dringend erforderliche Planungssicherheit zu geben, u.U. auch durch ausgegliederte oder vorgeschaltete Teilgesetze. Der Landesverband betont die Notwendigkeit bei der Umsetzung der Reform sicherzustellen, dass die angestrebten Verbesserungen realisiert werden können, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden oder neue Ungleichheiten zu schaffen. Als Verband stehen wir vor Ort bereit, aktiv an der Gestaltung und Realisierung der Reform mitzuwirken und unsere Erfahrungen einzubringen, um die Interessen der Ärzteschaft und der Patientinnen und Patienten zu wahren.

13. April 2024, Augsburg