Entschließung

Der Hartmannbund-Landesverband Niedersachen fordert die niedersächsische Landesregierung auf, die Krankenhausbettenplanung vorrangig an der Qualität der stationären Versorgung zu orientieren. Die Entfernung zum Krankenhaus darf nicht das führende Kriterium in der Gestaltung der Versorgungsstruktur sein. Die Bevölkerung des Landes Niedersachsen darf nicht mit unterschiedlicher medizinscher Qualität versorgt werden.

Begründung

Die medizinische Versorgung hat in Deutschland mit dem Wissen und Können der Ärzteschaft ein sehr hohes Niveau erreicht. Die hohe Qualität der Versorgung ist auch ein Verdienst der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe, die die hohe Leistungsfähigkeit der Ärztinnen und Ärzte ergänzen. Zudem kann das Potential der technisch hoch entwickelten Medizinprodukte nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn sie auch routiniert angewendet werden.

Eine solche qualitativ hochwertige medizinische Versorgung kann nur dann aufrechterhalten werden, wenn eine ausreichende Personaldecke und Klinikausstattung vorhanden ist. Aktuell können die vorhandenen Standorte im Flächenland Niedersachen jedoch nicht ausreichend mit ärztlichem und medizinischem Personal ausgestattet werden. Diese ungenügende Ausstattung der Kliniken führt zu einem Qualitätsgefälle zwischen den Krankenhäusern, das der Bevölkerung in Niedersachsen aus medizinischen Gesichtspunkten nicht zugemutet werden kann.

Die Landesregierung muss daher konsequent und unabhängig von kommunalem politischen Interesse die Krankenhausbettenplanung anhand der Qualität der Versorgung orientieren und entsprechend strukturieren. Ergänzt werden muss dies durch intelligente und effiziente Mobilitätskonzepte.