Ethik-Beratungen vergüten

Die Mitteldeutschen Hartmannbund Landesverbände fordern die ärztlichen Körperschaften auf, eine Vergütung für ethische Beratungen und innerärztlicher Konsultationen zu medizinisch-ethischen Fragestellungen durch speziell für dieses Thema ausgebildete Kollegen zu prüfen.

Begründung

Medizinisch-ethische Bewertungen und Beratungen werden in einer Gesellschaft des langen Lebens – Stichwort Entscheidungen über Leben und Tod am Lebensende – und angesichts der neuen Fragen im Zusammenhang mit dem technologischen Fortschritt – Stichwort Künstliche Intelligenz – in ihrer Bedeutung zunehmen. Diese Entwicklung wird durch den Verlust gesellschaftlich akzeptierter Orientierungspunkte weiter verstärkt. Damit geht eine Individualisierung ethischer Fragestellungen und auch ein steigender persönlicher Beratungsbedarf auf Seiten von Patienten wie auch Ärzten einher.

Die ärztliche Spezialisierung in diesem Bereich, etwa in Form der medizinethischen Ausbildung, kann Patienten und Kollegen entsprechende Orientierung und Beratung bieten. Dies erfordert jedoch ärztlicherseits einen hohen zeitlichen Aufwand, da Fälle hochgradig individuell sind und einen hohen Erklärungsbedarf mitbringen.