Fernbehandlung als ein weiterer Weg zur Patientenversorgung

Die Hartmannbund Landesverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sprechen sich für eine ungehinderte Durchführung der Modellprojekte zur Fernbehandlung bei Nicht-Bestandspatienten aus.

Die wegweisenden Entscheidungen der ärztlichen Selbstverwaltung in Baden-Württemberg haben die Basis für den Einsatz digitaler Techniken in der Versorgung von Patienten gelegt und die Möglichkeit einer Erprobung unter Bedingungen der alltäglichen Behandlungsrealität gegeben.

Mit den Modellen DocDirekt (Beginn 16. April 2018) und TeleClinic (seit Dezember 2017) werden Auswirkungen auf die Versorgung im GKV- wie auch im PKV-System beurteilbar sein. Diese Erkenntnisse werden Grenzen und Chancen von Fernbehandlung besser beurteilen lassen und Erkenntnisse über die Nutzung digitaler Medien in der medizinischen Versorgung geben.

Immer noch ist in Deutschland eine ausschließliche ärztliche Beratung und Behandlung von Patientinnen und Patienten unter Einsatz von Print- und Kommunikationsmedien nicht erlaubt. Damit ist die ausschließliche Fernbehandlung nach § 7 Abs. 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) berufsrechtlich untersagt („Fernbehandlungsverbot“).

Die Änderungen im Bereich der Fernbehandlung sind jedoch wichtig, um Telemedizin in Deutschland zu stärken.

Die Hartmannbund Landesverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unterstützen daher entsprechende Bestrebungen, die eine Lockerung des Fernbehandlungsverbotes vorsehen.

Wir müssen als Ärztinnen und Ärzte in der Weiterentwicklung von E-Health die Federführung übernehmen bzw. zurückgewinnen und die Bedingungen des Arzt-Patientenverhältnisses unter neuen Kommunikationsbedingungen bestimmen.

Weitere Herausforderungen bei der Weiterentwicklung von E-Health sind unter anderem der Ausbau der Datennetze, der Telematik-Infrastruktur, die Implementierung entsprechender Hardware in Klinik und Praxis, die Schaffung höchster Datensicherheit sowie die Zertifizierung sogenannter Gesundheits-Apps.

Voraussetzung für jede Weiterentwicklung digitaler Vernetzung ist ein schnelles und leistungsfähiges Netz. Wir erneuern unsere Forderung an Land und Kommunen: Sie müssen als Verantwortliche für die Daseinsvorsorge die Bereitstellung leistungsfähiger, sicherer und zugänglicher Datennetze garantieren. Die Netzstrukturen sind ein Element der heutigen Infrastruktur wie Strom- und Wasserversorgung und Verkehrsanbindung. Die schnelle datensichere Netzanbindung darf nicht von der wirtschaftlichen Rentabilitätsberechnung kommerzieller Anbieter abhängig sein.

Eine weitere entscheidende Grundlage für E-Health ist der Datenschutz, die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die größtmögliche Sicherheit im Umgang mit hochsensiblen persönlichen Daten ist die Basis für das Vertrauen der Patienten in E-Health. Deshalb sind hier alle sinnvollen Möglichkeiten des Datenschutzes vorzusehen.