Finanzierung der Digitalisierung im Gesundheitswesen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe; Einführung der elektronischen Patientenakte, hierbei des MIO Laborbefund ||

Die Landesdelegiertenversammlung des Hartmannbundes Bayern sieht die Digitalisierung im Gesundheitswesen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und fordert von der Bundesregierung die Übernahme der Kosten in geeigneter Form, insbesondere als sich Gespräche mit Kassen bisher als frustran erwiesen haben.

Begründung:

Im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird derzeit das sogenannte Medizinische Informationsobjekt (MIO) Laborbefund entwickelt. Dieses MIO soll im Rahmen der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) die Übertragung des bisher schriftlich oder per Fax vom Labor und/oder ggf. per LDT (Labor-Daten-Transfer) an die Zuweiserpraxis versendeten Laborbefundes interoperabel auswertbar ermöglichen. Interoperabilität bedeutet hierbei die syntaktische und semantische Auswertbarkeit der übertragenen und zu speichernden Daten.

Hierzu wird es zur Benutzung der Terminologien LOINC (Logic Observation Identifier Names and Codes“) und Snomed CT (Systematized Nomenclature of Medicine Clinical Terms) sowie der zwingenden Benutzung der Übertragungsstandards LDT 3.n kommen. Dieser LDT 3.n ist derzeit in weniger als 5% der Praxen niedergelassener Kollegen eingeführt, üblicherweise ist derzeit der LDT 2.n in Benutzung.

Während LOINC und Snomed CT kostenfrei nutzbar sind, ist bei der Einführung von LDT 3.n mit erheblichen Software-Umstellungs-Kosten für die Nutzer zu rechnen.

Der Hartmannbund sieht Bestrebungen zur Verbesserung der Digitalisierung im Sinne von Patientenwohl- und sicherheit äußerst positiv und unterstützt diese Bestrebungen ideell nach Kräften. Der Hartmannbund sieht jedoch die Ärzteschaft, gleich ob ambulant oder stationär tätig, nicht in der Lage die anfallenden Kosten zu schultern.

18. September 2021