Fixe Rahmenbedingungen für die Telemedizin

Der Hartmannbund Landesverband Bayern fordert die verantwortlichen Stellen in Politik und ärztliche Selbstverwaltung dazu auf, weiterhin für telemedizinische Angebote wie Video-Sprechstunden klare organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen. Essenziell erscheinen folgende Punkte:

  • Sicherung des Datenschutzes (über spezielle Videodienst-Anbieter)
  • Regelungen zur besonderen Aufklärung der PatientInnen
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • vollständige Kostenerstattung inkl. Ausgleich des organisatorischen Mehraufwandes

Die Videosprechstunde ist eine sehr gute Ergänzung des persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts, sie darf aber nicht zum Einfallstor für Gesundheitskonzerne werden, die in Call-Centern ÄrztInnen mit ihnen unbekannten PatientInnen telefonieren lassen, was dann oft mit der Empfehlung enden wird, sich doch bitte persönlich in der Konzern-eigenen Bereitschaftspraxis oder Nothilfe vorzustellen. Auch die telemedizinische Beratung im Rahmen von Krankenkassen-Angeboten ist abzulehnen.

Begründung:

Während der Corona-Pandemie ist auch in den Praxen die Nachfrage nach Online-Angeboten wie Video-Sprechstunden massiv gewachsen. PatientInnen profitieren dabei nicht nur von der dadurch entfallenden Infektionsgefahr, insbesondere für wenig mobile PatientInnen jenseits der Ballungsgebiete stellen diese Angebote eine gute Alternative zum persönlichen Besuch der Arztpraxis dar.

Angesichts des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient sind aber auch an die Telemedizin strenge Anforderungen z.B. an den Datenschutz zu stellen. Dabei dient vor allem die Video-Sprechstunde als Ergänzung des persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes, insbesondere auch zur Überbrückung von räumlichen Entfernungen. Eine rein telemedizinische Behandlung von dem Arzt unbekannten PatientInnen ist kritisch zu sehen, insbesondere wenn diese Angebote von Gesundheitskonzernen oder Krankenkassen stammen. Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Gerald Quitterer, weist in seinem Leitartikel zum Bayerischen Ärzteblatt 9/2021 völlig zurecht auf diese Problematik hin und warnt vor der Einführung einer neuen, eigenen Versorgungsebene zulasten der bisher bewährten Strukturen.

18. September 2021