GOÄneu sofort umsetzen

Auf Basis der Vorlage eines zwischen BÄK, PKV und Beihilfe erarbeiteten verordnungsfähigen Entwurfes einer novellierten GOÄ fordert der Hartmannbund LV Baden-Württemberg das Bundesministerium für Gesundheit auf, sich unverzüglich mit der vorliegenden neugefassten GOÄ zu befassen und sie umgehend auf den Weg zu bringen.

Begründung:

Die bisher gültige GOÄ ist völlig veraltet. Sie stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 (letzte Teilrevision 1996) und bildet weder die Kosten- und Preisentwicklung noch die Vielzahl moderner medizinischer Leistungen ab. Immer mehr analoge Abrechnungsziffern für neue, in der GOÄ nicht enthaltene Leistungen führen aufgrund ihrer Intransparenz und fehlender Nachvollziehbarkeit zu einem hohen administrativen Aufwand, Unsicherheit bei allen Beteiligten sowie zunehmenden Rechtsstreitigkeiten. Eine moderne, dem aktuellen Stand der medizinischen Versorgung entsprechende GOÄ ist seit Jahren überfällig. Die inzwischen vorliegende, mit allen Beteiligten konsentierte Neufassung setzt auf die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums auf. Die Bewertung der Leistungen basiert auf einer betriebs­wirtschaftlichen Grundkalkulation, die eine aufwandsgerechte Abrechnung gewährleisten soll. Die neue GOÄ bietet Rechtssicherheit, ist modern und innovativ. Sie kann fortlaufend aktualisiert und somit ein erneutes Veralten verhindert werden. Politische Argumente, die einer Neufassung der GOÄ entgegenstünden, gibt es nicht. Daher wird das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, die ihm vorliegende GOÄneu zu prüfen und unverzüglich auf den Weg zu bringen.

Nürtingen, 25. Juni 2022