Humanitäre Einsätze von Ärztinnen und Ärzten strukturell fördern – Rechtssicherheit für die Helfer

Die Hartmannbund Landesverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fordern die Arbeitgeber (Arztpraxen, Kliniken, MVZ, Labore etc.) von angestellten Ärztinnen und Ärzten, die an einem humanitären Einsatz teilnehmen möchten, dazu auf, diesen die Wahrnehmung von humanitären Einsätzen zu ermöglichen. Selbständig tätige Vertragsärzte betreffend werden die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu aufgefordert, humanitäre Einsätze als Vertretungsfall im Sinne des § 32 I 2 Ärzte-ZV aufzunehmen.

Begründung:

Durch das derzeit bestehende Arbeitsrecht wird Ärztinnen und Ärzten, die gerne an humanitären Einsätzen teilnehmen würden, deren Teilnahme entweder erschwert oder gar unmöglich gemacht. Oftmals sind solche Einsätze nur durch Individualvereinbarungen in den Arbeitsverträgen oder aufgrund des Wohlwollens des Arbeitgebers möglich.

Im Mai 2015 hat die World Health Assembly (WHA) einstimmig die Resolution 68.15 verabschiedet. Erstmalig wurde damit von der UN Unterorganisation ein detaillierter Beschluss gefasst, unter ausdrücklichen Einschluss auch der operativen Versorgung, für die Mehrheit der Weltbevölkerung in den sog. „low & middle income countries“ (LMIC) konkrete Ansprüche der medizinischen Versorgung zu definieren.

Dieser Resolution vorangegangen war ein von der Weltbank kommissionierter Bericht „Disease Control Priorities (DCP3)“, sowie der von der „Lancet Commision on Global Surgery (LCoGS)“ gestellten Forderung, wonach auch die operative Versorgung ein integraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung darstellt.

Derzeit haben insgesamt vier Milliarden Menschen keinen Zugang zu einer medizinischen Versorgung. Ein Drittel der globalen Krankheitsbelastungen sind operativ zu versorgende Erkrankungen. Nur sechs Prozent der weltweit durchgeführten operativen Eingriffe werden in den sog. LMIC-Staaten durchgeführt. Um diesen Mangel an Versorgung zu reduzieren sind substantielle Anstrengungen notwendig. Dies beinhaltet auch Hilfs-Aufenthalte von Ärztinnen und Ärzten in den sog. LMIC-Staaten.

Die Bundesregierung hat die Resolution der WHA 68.15 ausdrücklich mitgetragen. Sie hat sich damit verpflichtet gemeinsam mit Hilfsorganisationen und geeigneten Institutionen dieses Projekt zu unterstützen. Der Gesetzgeber hat mit der Umsetzung dieser Resolution nicht nur die Möglichkeit, einen kostengünstigen und zielführenden Beitrag zur Umsetzung der WHA Resolution 68.15 zu leisten, sondern er kann damit auch einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Fluchtursachen liefern.