Integrierte Notfallversorgung – klare Strukturierung der Versorgung von Notfallpatienten

Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg hält eine sinnvolle Lenkung der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen grundsätzlich für notwendig, insbesondere im Bereich der Notfallversorgung außerhalb und während der Praxisöffnungszeiten.

Nur so wird es gelingen, die bisher schon hochwertige Patientenversorgung mit den vorhandenen Mitteln finanziell – sächlich und personell zu erhalten.

Unser deutsches Gesundheitswesen gilt zwar als hochwertig, aber auch im internationalen Vergleich als teuer.

Teuer wird es vor allem durch bestehende Doppelstrukturen und auch Fehl- und Doppelinanspruchnahmen. Dies gilt es in Zukunft erheblich zu reduzieren.

Im Bereich der Notfallversorgung benötigen wir eine Rufnummer, eine gemeinsame Leitstelle und einen gemeinsamen Anmeldetresen im Rahmen einer integrierten Notfallversorgung. In der weiteren Organisationsentwicklung muss es ein enges Zusammenwirken von KV-geführter Notdienstpraxis (Portalpraxis) und Krankenhausambulanz/Notaufnahme geben. Der Notfallpatient sollte einen klaren Zugangsweg haben und nach medizinischen Gesichtspunkten der richtigen Versorgungsebene zugewiesen werden.

Während der Praxisöffnungszeiten sollte die Inanspruchnahme des integrierten Notfallsystems nur in dringlichen Notfällen nach vorherigem Kontakt mit der Leitstelle erfolgen.

Gerade in großen Städten mit mehreren Krankenhäusern muss die integrierte Notfallversorgung auf wenigen Standorte bedarfsgerecht konzentriert werden. Nur so kann eine Besetzung rund um die Uhr gewährleistet werden und die Versorgung der Notfallpatienten sichergestellt werden.

Die Finanzierung der integrierten Notfallversorgung sollte (in Höhe der bisherigen Kosten) aus dem budgetierten KV/Ärztehonorar ausgegliedert und insgesamt (inkl. der von den Krankenhausnotaufnahmen erbrachten Leistungen) extrabudgetär bezahlt werden.

Es dürfen keine strukturellen oder finanziellen Anreize entstehen, die eine Ausweitung der Notfallversorgung über das medizinisch erforderliche Versorgungsmaß hinaus zur Folge haben.

Für Patienten, die die ihnen empfohlenen Versorgungswege im Rahmen der Notfallversorgung nicht einhalten, sollte eine adäquate Notfallgebühr entwickelt werden.

Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg plädiert für eine rasche Umsetzung des oben genannten integrierten Notfallversorgungskonzeptes!