Keine Impfungen in Apotheken

Der Hartmannbund Landesverband Bayern fordert, dass Schutzimpfungen im Sinne des Patientenwohl in ärztlicher Kompetenz verbleiben. Bereits bestehende Pilotprojekte nach § 132j SGB müssen zeitnah nach ihrer fachgerechten Durchführung, ihrer Zwischenfallrate sowie nach eventuell entgangenen ärztlichen Präventionsmaßnahmen evaluiert werden.

Begründung:

Die jährliche Grippeimpfung erfordert eine korrekte Indikationsstellung bzw. das Überprüfen möglicher Kontraindikationen. Damit gehören Impfleistungen zu den urärztlichen Aufgaben, die einer ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung bedürfen.

Die jährliche Grippeimpfung ist weiterhin ein geeigneter Anlass, um Patientinnen und Patienten auch auf andere Präventionsleistungen und Vorsorgen anzusprechen sowie den übrigen Impfstatuts zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Es besteht die Gefahr, dass unterlassene Arztbesuche ärztliche Präventionsbemühungen konterkarieren.

Die Argumentation, dass durch die rezeptfreie Abgabe von Notfallkontrazeptiva und die entsprechende Beratung und Aufklärung in Apotheken bereits eine ärztliche Aufgabe übernommen wird, muss zurückgewiesen werden. Hierbei handelt es sich im Regelfall um gesunde junge Frauen; bei der Grippeschutzimpfung nach STIKO-Empfehlung ist dies nicht der Fall.

Engpässe entstehen nicht durch einen Mangel an verfügbaren Impfpraxen, sondern vielmehr durch die Verknappung von Impfstoffen, deren gerechte Verteilung durch impfende Apotheken gefährdet werden könnte.