Patientendaten in der Elektronischen Patientenakte: Incentivierung für Befüllung ausbauen

Die in Ihrer Struktur deutlich zu verbessende elektronische Patientenakte ist das Herzstück der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Die Akte lebt jedoch davon, dass sie auch entsprechend mit Patientendaten befüllt wird. Bei diesen Daten handelt es sich um ärztliche Leistungen wie beispielsweise Befunderhebung bzw. Anamnese. Auch die Befüllung selbst wird von Ärztinnen und Ärzten geleistet.

Die Hartmannbund Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern den Gesetzgeber auf, noch vor der in dieser Legislaturperiode geplanten gesetzlichen Einführung einer Opt-Out-ePA nötige Nachbesserungen hinsichtlich der Vergütung für das Befüllen der Akte zu schaffen. Insbesondere ist eine Incentivierung für das weitere Befüllen der ePA über die Erstbefüllung hinaus nötig, zumindest für den Zeitraum, solange ein Transfer von Patientendaten vom Praxisverwaltungssystem in die ePA nicht mit einem Klick leistbar ist.

Begründung:

Ausweislich des im März 2023 vorgelegten Entwurfs für ein Digitalgesetz plant das Bundesministerium für Gesundheit die Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) nach dem Opt-out-Prinzip für alle gesetzlich Versicherten. Die Befüllung soll dabei durch die behandelnden Leistungserbringer erfolgen. Ausweislich des zeitgleich mit dem Digitalgesetz vorgestellten Entwurfs für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen pseudonymisierte ePA-Daten künftig zu Forschungszwecken automatisch über das Forschungsdatenzentrum abrufbar sein, vorbehaltlich des Widerspruchs der Patienten.

Auch wenn außer Frage steht, dass Patientendaten für die medizinische Forschung unerlässlich sind, ist es nicht vermittelbar, auf der einen Seite eine auch ökonomisch interessegeleitete Verwertung der Patientendaten für Forschungszwecke zu ermöglichen, dass zugleich aber diejenigen, die erst die Grundlage einer solchen Verwertung schaffen, alle Inhalte über die Erstbefüllung hinaus ohne Vergütung bereitstellen sollen.

Neben der Erstbefüllung, die mit einmalig 10 Euro vergütet wird, muss zwingend auch die weitere Befüllung der ePA incentiviert werden. Ansonsten drohen angesichts des bei 553 Millionen Behandlungsfällen allein im ambulanten Bereich erwartbaren zeitlichen Befüllungsaufwand erhebliche Akzeptanzprobleme.

Gera, 6.5.2023