Rahmenbedingungen für Video-Sprechstunden

Der Hartmannbund Landesverband Bayern fordert die verantwortlichen Entscheidungsträger in Politik und Selbstverwaltung dazu auf, auch für Video-Sprechstunden klare organisatorische Rahmenbedingungen (z.B. Arzthaftung) zu schaffen. Essenziell erscheinen folgende Punkte:

  • Sicherung des Datenschutzes (über spezielle Videodienst-Anbieter)
  • Regelungen zur besonderen Aufklärung der PatientInnen analog zum direkten Arzt-Patientenkontakt
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • vollständige Kostenerstattung inkl. Ausgleich des organisatorischen Mehraufwandes

Die Video-Sprechstunde ist eine sehr gute Ergänzung des persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes. Sie darf aber nicht zum Einfallstor für Gesundheitskonzerne werden, die in Call-Centern ÄrztInnen mit ihnen unbekannten PatientInnen telefonieren lassen, was dann oft mit der Empfehlung enden wird, sich doch bitte persönlich in der Konzern-eigenen Bereitschaftspraxis oder Nothilfe vorzustellen.

Begründung:

Während der Corona-Pandemie ist auch in den Praxen die Nachfrage nach Online-Angeboten wie Video-Sprechstunden massiv gewachsen. Insbesondere PatientInnen aus Risikogruppen profitieren von der dadurch entfallenden Infektionsgefahr beim persönlichen Besuch der Arztpraxis.

Angesichts des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient sind aber auch an die Video-Sprechstunde strenge Anforderungen z.B. an den Datenschutz zu stellen.

Dabei dient die Video-Sprechstunde in erster Linie als Ergänzung des persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes, insbesondere auch zur Überbrückung von räumlichen Entfernungen. Eine rein telemedizinische Behandlung von dem Arzt unbekannten PatientInnen ist kritisch zu sehen.