Sektorenübergreifende Versorgung stärken

Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit macht uns stark. Wir wollen diese lange Tradition bewahren und weiter ausbauen. Der Hartmannbund unterstützt ausdrücklich die Initiative der Landesregierung zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Unser bereits heute sehr gutes System soll weiterentwickelt werden.

Begründung:

Die gewachsenen Übergänge zwischen Klinik, Praxis, den Fachberufen in der stationären und ambulanten Pflege, den anerkannten Heilberufen, in Forschung und Lehre, im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in der Pharmaindustrie müssen der Versorgung der Menschen angepasst werden. Dabei dürfen auch Grenzen zwischen Gemeinden, Landkreisen und Regionen keine Barrieren sein. Die Menschen erwarten eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Ärztinnen und Ärzte nehmen die Verantwortung ernst. Die Mitglieder des Hartmannbundes bringen sich ein bei der Analyse der Versorgung, dem Beschreiben von Zielen und der Suche nach guten Wegen.

Unsere Standpunkte:

Die Partner im Gesundheitswesen brauchen sich gegenseitig. Zu den grundlegenden Pflichten nach der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg § 7 (3) gehört die Zusammenarbeit unter Ärzten und mit anderen Gesundheitsberufen zum Wohle des Patienten.

Unser Gesundheitswesen ist leistungsfähig. Die Menschen in Deutschland haben solidarisch finanziert Zugang zur Versorgung. Dies ist Ergebnis einer jahrzehntelangen politischen Abstimmung. Die Bevölkerung wandelt sich, die Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten werden vielfältiger, die Digitalisierung ermöglicht neue Kooperationen.

Die Finanzierung ist in Teilbereichen definiert. Unsere Sozialgesetzgebung wird stets fortgeschrieben und regelt die Finanzierung auf Bundesebene. Die Krankenhausplanung und Bedarfsplanung sind regional gegliedert. Wir unterstützen Modellvorhaben zur innovativen Finanzierung. Diese müssen evaluiert werden und ihren Nutzen beweisen.

An den Sektorengrenzen wird bereits heute zusammengearbeitet. Kliniken betreiben MVZs. Der Niedergelassene nimmt den Notfalldienst am Krankenhaus wahr. Die Notfalldienstreform 2014 in Baden-Württemberg ist hier wegweisend. Die ambulante Hochleistungsmedizin ist oft an Kliniken angesiedelt, die Palliativversorgung nur möglich in enger Abstimmung mit niedergelassenen Ärzten, Pflegediensten, Apotheken und Physiotherapeuten.

Die Kliniken, Praxen, Apotheken und Fachberufe sind Teil der Daseinsvorsorge. Unternehmensziel ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Sicherstellung. Dabei können aber nur gesunde Strukturen eine gute Versorgung gewährleisten. Die Menschen haben ihre persönlichen Lebensentwürfe. Sie bringen sich ein, fordern aber einen Ausgleich zwischen Beruf und Familie. Dies ist bei Bedarfsplanung und Kostenoptimierung zu beachten.

Die Versorgung der Menschen findet vor Ort statt. Für den stationären und ambulanten Bereich existieren verbindliche Planungsinstrumente. In unserm subsidiären Gemeinwesen ist es die Entscheidung des Trägers der Versorgung, in vielen Fällen der kommunalen Gebietskörperschaft, darüber hinaus zusätzliche Lasten zu tragen. Eine zu starre Planung wird dem Bedarf nicht gerecht.

Ärztinnen und Ärzte sind Teil der Gesellschaft. Wir stehen in der öffentlichen Wahrnehmung. Damit haben wir auch ein politisches Mandat. Wir bringen uns vorbehaltlos ein von der Maximalversorgung im Zentrum, bis zur wohnortnahen hausärztlichen Versorgung. Auch als Bürger werden wir den Entwicklungsprozess bestmöglich begleiten. Der Hartmannbund-Landesverband Baden-Württemberg unterstützt die Bemühungen der KV Baden-Württemberg, eine Patientenselbstbeteiligung oder eine Notfallpraxisgebühr einzuführen, wenn andere Verfahren der Koordinierung der Patientenströme versagen. Ziel ist die Verbesserung der Versorgung der Notfallpatienten.