Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung unter Beteiligung aller Akteure

Der Hartmannbund Bayern fordert die Bundesregierung und die Länder auf, die dringend erforderliche Krankenhausreform unter Beteiligung aller maßgeblichen Akteure anzugehen. Bundeseinheitliche Vorgaben sollten auf das notwendige Maß beschränkt und einheitlich definierte Öffnungsklauseln und Ausnahmeregelungen für die Länder vorgesehen werden, um bewährte regionale Strukturen zu erhalten und die Versorgung in der Fläche nicht zu gefährden. Dabei ist unter Berücksichtigung der Situation vor Ort eine angemessene räumliche Erreichbarkeit sowie technische Mindest-Ausstattung zur Notfall-Versorgung festzulegen – idealerweise in Zusammenarbeit mit den schon ambulant vorgehaltenen Strukturen wie Belegärzte und Bereitschaftspraxen.

Es ist unverzichtbar, die Ergebnisse der geplanten Auswirkungsanalyse der bisher bekannten Reformpläne abzuwarten und diese in ein modifiziertes Reformkonzept einfließen zu lassen. Dabei sind sowohl alle Akteure aus der Patientenversorgung als auch die Patienten­interessen angemessen am Reformprozess zu beteiligen. Nur so kann der dringend erforderliche Rückhalt aller beteiligten Interessengruppen bei der Umsetzung der Krankenhausreform erreicht werden.

Die Bundesländer, die zu Recht auf ihre planerische Zuständigkeit bestehen, müssen in gleichem Maße auch die Investitionskosten bereitstellen. Die geplante Aufteilung der Krankenhausfinanzierung auf fixe Vorhaltekosten zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Versorgung und Abrechnung der erbrachten Leistungen über DRGs ist sicherlich sinnvoll.

Begründung:

Die dringend erforderliche Krankenhausreform trifft auf eine Gemengelage aus traditionellen Strukturen, Zuständigkeiten, Anspruchshaltungen und finanziellen Herausforderungen, in der eine erfolgreiche Umsetzung allen Beteiligten – sowohl den Akteuren im Gesundheitssystem als auch den Patientinnen und Patienten – einiges abverlangen wird. Bewährtes ist zu hinterfragen und Gewohntes gegebenenfalls loszulassen. Besondere Sensibilität ist dabei auch an der (alten) Nahtstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung erforderlich.

Sicherlich ist es nicht zielführend, weiterhin Milliarden in ein strukturell überholtes System zu pumpen und so dringend erforderliche Reformen weiter zu verzögern. Ebenso wenig kann nicht alles anhand von am Reißbrett entwickelten Kennzahlen in eine bundesweit einheitliche Schablone gepresst werden. Die Krankenhäuser brauchen dringend wirtschaftliche Planungssicherheit und individuelle Beinfreiheit, um sinnvolle Umstrukturierungsprozesse umsetzen zu können.

Den betroffenen Patientinnen und Patienten muss die Sorge genommen werden, dass ihre gesundheitliche Versorgung gefährdet wird, wenn althergebrachte Strukturen zukunftssicher modifiziert werden.

  1. Juli 2023