Solidaritätsnetz statt Wirtschaftsbetrieb – Strukturwandel bei der Organisation der stationären Versorgung dringend notwendig

Der Umbau der Krankenhauslandschaft mit der zunehmenden Privatisierung und der Schließung kleiner Krankenhäuser, der Abrechnungsmodus nach Fallpauschalen und das Übergewicht der Verwaltungen haben zur Dominanz ökonomischer Vorgaben in der stationären Versorgung geführt. Gewohnte Angebote wie eine standortnahe Geburtshilfe und die Hebammenversorgung wurden bereits an zahlreichen Orten dem wirtschaftlichen Diktat geopfert. Die belegärztliche Versorgung ist auf dem Rückzug, obwohl sie gerade ein besonders gutes und effizientes Beispiel für die sektorenübergreifende Versorgung und die Verknüpfungvon ambulanter und stationärer Behandlung darstellt.

Prof. Dr. jur. Siegfried Broß, Bundes- und Verfassungsrichter a.D., stellte bei einem Vortrag vor dem Pathologenverband im Oktober 2017 in Berlin fest, dass Krankenhäuser nur bedingt Wirtschaftsbetriebe sein können, da es um die Behandlung von Menschen gehe und nicht um „Sachen“ im juristischen Sinn. Er wies weiter darauf hin, dass „der Sozialstaat für die Daseinsvorsorge verantwortlich ist und damit Privatisierungen von Krankenhäusern geradezu als grundgesetzwidrig anzusehen sind.“

Vor diesem Hintergrund fordert der Hartmannbund/Bayern

dass das Diktat der Ökonomie hinter der sachgerechten Behandlung zurückstehen muss.
dass der ärztliche Sachverstand in die Krankenhausleitung mitverantwortlich zurückkehrt.
dass die Abrechnung nach Fallpauschalen vernünftig anzupassen ist oder durch ein bedarfsgerechtes System zu ersetzen ist.
dass der Staat auch nach einer Privatisierung von Krankenhäusern unverändert verantwortlich für die Daseinsfürsorge bleibt.
dass die bedarfsgerechte stationäre Versorgung gesetzlich geregelt wird.
dass die Schließung kleinerer bedarfsnotwendiger Krankenhäuser durch Gründung von Gesundheitszentren verhindert wird.