Telemedizinische Versorgungskonzepte müssen fair vergütet werden und alle Anforderungen an die Patientenversorgung erfüllen

Telemedizinische Versorgungskonzepte beinhalten medizinische Leistungen der Diagnostik und Therapie, der Rehabilitation sowie Beratungsdienstleistungen in räumlicher Distanz zwischen Arzt und Patient unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. Telemedizin ermöglicht die sinnvolle Ergänzung etablierter ärztlicher Versorgungskonzepte besonders auch im Hinblick auf die Vervollständigung des notwendigen medizinischen Leistungsspektrums in strukturell schwachen Regionen. Für Versorgungsebenen übergreifende Behandlung und für die innerärztliche Kooperation bietet die Telemedizin Lösungen, die erhebliches Potenzial der Verbesserung der Patientenversorgung bietet. Die Präsenzmedizin kann sinnvoll ergänzt werden und kritische Gesundheitszustände des Patienten können durch intensives Monitorieren der Körperfunktionen eher erkannt und die medizinisch gebotenen Maßnahmen zeitnah eingeleitet werden. Die Vorteile der Telemedizin können nur dann realisiert werden, wenn die geltenden hohen Anforderungen an die ärztliche Versorgung erfüllt werden. Das sind insbesondere der uneingeschränkte Schutz der Patientendaten vor nicht autorisiertem Zugriff, die Einhaltung des Arztgeheimnisses, die Gewährung des Facharztstandards und die informationelle Selbstbestimmung des Patienten. Für die Ausweitung der Versorgungsangebote müssen dem System zusätzliche Finanzmittel in adäquater Höhe zugeführt werden.

Der Hartmannbund LV Hessen begrüßt die Bereitstellung von Finanzmitteln des Innovationsfonds für die Entwicklung neuer Telemedizinischer Versorgungskonzepte. Grundsätzlich müssen die neuen Versorgungsangebote ihre Leistungsfähigkeit im Labormaßstab nachgewiesen haben, bevor sie in die Regelversorgung überführt werden. Mittel des Innovationsfonds dürfen nur den Projekten zugewiesen werden, die alle Anforderungen an die Datensicherheit, den Facharztstandard, das Arztgeheimnis und die informationelle Selbstbestimmung erfüllen. Die Kalkulation einer fairen Vergütung kann ebenfalls schon in der Entwicklungsphase durch Erfassung der aufgewendeten Arbeitszeit und durch die Ermittlung des Materialaufwandes sowie die Investitionskosten unterstützt werden.