Umsetzung § 219a Strafgesetzbuch

Der Hartmannbund, LV Bayern, fordert die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung anlässlich der Delegiertenversammlung in Passau auf, den bestehenden § 219a des Strafgesetzbuches so zu modifizieren, dass dafür qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen dürfen, dies sachlich und konform zum Berufsrecht bekannt geben dürfen.

Begründung:

Eine reine Bekanntgabe legaler ärztlicher Tätigkeit dient dem öffentlichen Informationsbedürfnis und stellt keine kommerziell orientierte Werbung dar. Sie sollte somit nicht durch den § 219a des Strafgesetzbuches erfasst und damit kriminalisiert werden.