Verlässliche Bereitstellung der Investitionskosten im Krankenhaus

Der Hartmannbund Westfalen-Lippe fordert die neue Landesregierung auf, ihrer Verpflichtung aus § 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz künftig in vollem Umfang nachzukommen und den Krankenhäusern die – für eine am aktuellen Stand der Medizintechnik orientierte Patientenversorgung – erforderlichen Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen. Eine Investitionsfinanzierung nach Haushaltslage gefährdet die Qualität der Patientenversorgung.

Begründung

Das Gesamtvolumen der Investitionskostenfinanzierung liegt in Nordrhein-Westfalen unterhalb des langfristigen Durchschnitts der Jahre 1991 bis 2015 und entspricht einem realen Wertverlust von 47, 9 % gegenüber dem Jahr 1991. (Quelle: DKG Bestandsaufnahme zu Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung. Stand März 2017) Der Hartmannbund Landesverband Westfalen-Lippe kritisiert dies besonders mit Blick auf die Krankenhausinfrastrukturen.