Versorgungsrelevante Kliniken erhalten – unabhängig von der Größe

Die Mitteldeutschen Hartmannbund Landesverbände fordern vehement den Erhalt versorgungsrelevanter Krankenhäuser. Die im Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgesehene entsprechende Regelung, wonach die für Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden festlegen können, welche Krankenhausstandorte für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung erforderlich ist und damit auch eine entsprechende Vorhaltevergütung erhalten, wird begrüßt und muss den Weg in das finale Gesetz finden.

Begründung

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sieht die Vorgabe zentraler Leistungsgruppen durch den Bund vor, an denen sich die zukünftige Betriebskostenfinanzierung orientieren soll. Wenn eine bestimmte Anzahl und Kombination von Leistungsgruppen zur Voraussetzung gemacht wird, drohen besonders Kliniken, die unter Umständen nur wenige Leistungsgruppen anbieten, aber dennoch im regionalen Versorgungslandschaft unverzichtbar sind, unter die Räder zu kommen. Dadurch würde sich der anhaltende kalte Strukturwandel verschärfen, ist es doch bereits jetzt für nahezu alle Kliniken unmöglich, ihre Ausgaben durch die erzielten Erlöse zu decken. Daher muss die bisher in § 6 enthaltende Regelung unbedingt ihren Weg ins finale Gesetz finden, wonach eine Vorhaltevergütung auch erfolgt, wenn Krankenhausstandorte die Mindestvorhaltezahl der zugewiesenen Leistungsgruppen zwar nicht erfüllen, aber die für Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde den Standort als erforderlich für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung ansieht.