Vollständige Kostenübernahme der Einbindung der Telematikinfrastruktur für die Vertragsarztpraxen durch die Krankenkassen

Die Landesdelegierten der Hartmannbund-Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern eine vollständige Übernahme aller Betriebskosten, die den Vertragsärzten durch die Einbindung der Telematikinfrastruktur (TI) in ihre Praxen entstehen, durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Darüber hinaus ist der Termin, an dem die angedrohte einprozentige Honorarkürzung greift, aufgrund der Verzögerung in der Bereitstellung der Technik entsprechend zu verschieben.

Begründung:

Der Anschluss aller Arztpraxen an die TI ist bis Ende dieses Jahres gesetzlich vorgeschrieben. Ab 2019 drohen sogar Honorarkürzungen, falls der Anschluss nicht erfolgt sein sollte. Die Kosten für den Anschluss und den Betrieb, also auch die Folgekosten, müssen für die Praxen kostenneutral erfolgen, die gesetzlichen Krankenkassen (KK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einigten sich daher darauf, pauschale Beträge ab dem 2. Quartal 2017 zu erstatten. Diese von Quartal zu Quartal kontinuierlich sinkenden Beträge reichen aber nicht einmal aus, um die tatsächlich am Markt bisher zu erhaltenden Anwendungen beim Erstanschluss zu refinanzieren, geschweige denn, einen funktionalen Betrieb im Praxisalltag langfristig zu gewährleisten (z. B. Erhöhung der Supportgebühren, Ausfallkosten für Fehlfunktionen). Darüber hinaus kann die bestehende Verzögerung bei der Bereitstellung der technischen Voraussetzung durch die Anbieter nicht den Vertragsärzten angelastet werden.