Zahlung einer bundesweit einheitlichen PJ-Aufwandsentschädigung

Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg fordert die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern erneut dazu auf, die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) dahingehend zu verändern, dass allen Studierenden im Praktischen Jahr (PJ) verpflichtend die bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung entsprechend des Höchstsatzes nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gezahlt wird. Wie aus einer Kleinen Anfrage der FDP- und SPD-Fraktion Baden-Württemberg an die Landesregierung hervorgeht, bestehen immer noch große Unterschiede in der Höhe der Aufwandsentschädigung zwischen den einzelne Lehrkrankenhäusern und Universitätskliniken. Für viele Studierende ist es schwer, während des PJs ihre Ausgaben zu decken, sie sind daher auf eine angemessene Aufwandsentschädigung angewiesen.

Die angehenden Ärztinnen und Ärzte übernehmen im PJ viele Aufgaben im Krankenhaus, ohne die der Betrieb nicht funktionieren würde. Für diesen Einsatz fordern wir deshalb eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung im PJ. Durch die großen Unterschiede in den Schwierigkeiten bereitet, in der Wahl ihres PJs-Platzes eingeschränkt und müssen sich vor allem an der Höhe der Aufwandsentschädigung an unterschiedlichen Krankenhäusern orientieren. Bei einer Vereinheitlichung würde eine attraktive Betreuung und gute Lernumgebung während des PJs an den Krankenhäusern stärker in den Fokus bei der Entscheidungsfindung rücken.