Über die Stiftung

Die Friedrich-Thieding-Stiftung des Hartmannbundes ist eine selbständige Stiftung des privaten Rechts und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landes Berlin. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (Satzung).

Die Aufgabe der in den siebziger Jahren gegründeten Friedrich-Thieding-Stiftung des Hartmannbundes ist in erster Linie die Förderung der Forschung, Lehre und Erwachsenenbildung auf allen Gebieten des Gesundheitswesens und insbesondere der ärztlichen Berufsausübung. Seit ihrer Gründung im Jahr 1971 bilden Seminare für Ärzte und Medizinstudenten (zum Beispiel die Berufspolitische Seminarreihe) daher den Schwerpunkt der Stiftungsarbeit. Daneben unterstützt sie mit dem Friedrich-Thieding-Preis bedürftige Medizinstudierende, die sich durch sehr gute Leistungen bei gleichzeitigem berufs- und sozialpolitischen Engagement auszeichnen.

Der Namensgeber der Stiftung, Dr. Friedrich Thieding, war von 1949 bis 1959 Vorsitzender des Hartmannbundes. Er wirkte maßgeblich an der Wiedergründung des Hartmannbundes nach 1945 mit. Neben seiner praktischen Tätigkeit als Arzt hat sich Dr. Friedrich Thieding als Bundessozialrichter und Mitglied des Bundesgesundheitsrates gesundheitspolitisch verdient gemacht. Sein Name steht auch für sozialpolitische Publikationen, deren Herausgeber er war. Die bekanntesten sind „Das soziale Mosaik“ (1956), „Der Mensch und die soziale Krankenversicherung“ (1959) und „Der Arzt in den Fesseln der Sozialpolitik“ (1966).

Zur Unterstützung unserer Arbeit freuen wir uns über jede Spende!

 

Die Friedrich-Thieding-Stiftung setzt sich zusammen aus dem Vorstand, dem Stiftungsrat und dem Kuratorium.

Dem Vorstand obliegt in erster Linie die Verwaltung der Stiftung. Der Stiftungsrat berät das Kuratorium bei seinen Beschlüssen oder Richtlinien über Art und Umfang der Förderung im Rahmen des Stiftungszweckes. Das Kuratorium bestimmt die Richtlinien für die Verwendung der Mittel der Stiftung im Rahmen des Stiftungszweckes, wählt die Mitglieder des Vorstandes, bestellt den Stiftungsrat, ist für die Genehmigung des Haushaltsplanes und Jahresabschluss sowie für Satzungsänderungen zuständig.