Als aus der Zeit gefallen bezeichnet der Vorsitzende des Landesverbandes Nordrhein des Hartmannbundes – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Stefan Schröter, die jüngsten Gedanken des Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU) im Hinblick auf die Abschaffung des dualen Versicherungssystems aus Gesetzlicher und Privater Kranken- und Pflegeversicherung.
„Diese Diskussionen wurden schon vor Jahren geführt. Es gibt hierzu keine neuen Erkenntnisse, keine neuen Erfordernisse, und es gibt diesbezüglich auch kein Gerechtigkeitsproblem“, beschreibt Schröter, der auch Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Nordrhein ist, die Situation. Offenbar solle die Infragestellung des seit Jahrzehnten bewährten dualen Kranken- und Pflegeversicherungssystems ersatzweise als vermeintlich wichtiges gesellschaftspolitisches Thema herhalten. „Die wirklich wichtigen und ausharrend ungelösten Probleme in unserem Land sind aber andere, so das seit sechs Jahren bestehende Nullwachstum der deutschen Wirtschaft aufgrund überbordender Regulation und wegbrechender Märkte für deutsche Schlüsselindustrien wie etwa der Automobilindustrie und die gerade daraus resultierenden Probleme bei der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung, Gesetzlichen Krankenversicherung und Gesetzlichen Pflegeversicherung. „Die Gleichungen gehen wegen der seit mehreren Jahren bestehenden Rezession in Deutschland und wegen des Demographieproblems nicht mehr auf, aber nicht etwa deshalb, weil es die Private Kranken- und Pflegeversicherung sowie die berufsständischen Versorgungswerke gibt“, so Schröter.
Es gelte vielmehr, das duale System aus Gesetzlicher und Privater Kranken- und Pflegeversicherung verantwortungsvoll weiterzuentwickeln – gerade als Garant für Versorgungssicherheit, Therapiefreiheit und Qualität im deutschen Gesundheitssystem sowie als Triebfeder für Innovation in Diagnostik und Therapie, wovon alle Patientinnen und Patienten und die Gesellschaft insgesamt profitierten. Und schließlich sei die Selbstbestimmung des Einzelnen ein gesellschaftspolitischer Wert sui generis, so Schröter. „Die deutsche Ärzteschaft hat zusammen mit den Kostenträgern hierzu einen entscheidenden Beitrag geleistet, nämlich in Gestalt der dem Verordnungsgeber gewissermaßen als Opus magnum überreichten neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“, betont Schröter: „Das war eine Kärrnerarbeit, die die Ärzteschaft unter Federführung der Bundesärztekammer mit großem Verantwortungsbewusstsein gegenüber der gesamten Gesellschaft und in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Partnern im System erbracht hat.“
Es passe auch nicht in die Landschaft, einerseits eine schon lange bestehende Erkenntnis nunmehr endlich in die Tat umzusetzen, nämlich mit dem Aufbau einer staatlich geförderten kapital-gedeckten Altersvorsorge zu beginnen, andererseits jedoch das vergleichsweise resilient kapitalgedeckte Private Kranken- und Pflegeversicherungssystem in Frage zu stellen.
„Auch die von der damaligen Bundesregierung beauftragte Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) ist in ihrem Gutachten aus Dezember 2019 zu dem Ergebnis gekommen, das duale System zu erhalten, und sie hat Hinweise für dessen Weiterentwicklung gegeben“, weist der Vorsitzende des Landesverbandes Nordrhein des Hartmannbundes hin. Verlässlichkeit über den Tellerrand einzelner Legislaturperioden hinausgehend sei für alle Beteiligten wichtig.
Die Inkraftsetzung einer novellierten GOÄ und die immensen Beiträge, die die deutsche Ärzteschaft für deren Entwicklung erbracht hat, würden das duale System ertüchtigen und dessen Fortentwicklung fördern.
Man wäre schlecht beraten, die im Wesentlichen gut funktionierenden kapitalgedeckten Kranken- und Pflegeversicherungen abzuschaffen, um sie durch ein schon jetzt strukturell an seine Grenzen gekommenes System aus einer ausschließlich umlagefinanzierten Pflichtversicherung alternativlos zu ersetzen. Es träfe auch nicht zu, dass sich die sogenannten „Privatpatienten“ aus dem Solidarsystem ausklinken würden, denn der beitragsfinanzierte und kapitalgedeckte Mitteleinsatz durch die Privaten Kranken- und Pflegeversicherungen trage zur Finanzierung des Gesamtsystems deutlich überproportional bei.