Bei der Sicherung der ambulanten Versorgung sollte Schleswig-Holstein landeseigene Gestaltungsmöglichkeiten wieder verstärkt nutzen. Darin waren sich Dr. Sebastian Gassner, Vorsitzender des Hartmannbund Landesverbandes Schleswig-Holstein und Dr. Heiner Garg, Parlamentarischer Geschäftsführer und gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion im Kieler Landeshaus nach einem intensiven gesundheitspolitischen Austausch einig. Eine besondere Rolle könnte dabei der Versorgungssicherungsfonds des Bundeslandes spielen.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die ambulante Versorgung und die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten Schleswig-Holstein selbst besitzt, um stabile Versorgungsstrukturen zu erhalten. Deutliche Übereinstimmung zeigte sich bei der Bewertung der finanziellen Belastungen für den ambulanten Bereich. Insbesondere in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein dürften Einsparungen und Budgetierungen nicht dazu führen, dass wirtschaftlich tragfähige Praxen, Niederlassungen und wohnortnahe Versorgungsangebote zusätzlich unter Druck geraten.
„Bei der ambulanten Versorgung sehen wir viele der gleichen Probleme. Entscheidend ist jetzt, nicht bei der Kritik am Bundesgesetz stehen zu bleiben, sondern zu schauen, welche Möglichkeiten wir in Schleswig-Holstein selbst haben“, erklärt der Hartmannbund Landesvorsitzende Dr. Sebastian Gassner.
Ein konkreter Schwerpunkt des Austauschs war deshalb der Versorgungssicherungsfonds des Landes Schleswig-Holstein. Dieser wurde in der vergangenen Legislaturperiode geschaffen, um innovative und regionale Versorgungsprojekte zu fördern. Allerdings wurde der Versorgungssicherungsfonds von der aktuellen Landesregierung seit dem Haushaltsjahr 2025 nicht mehr mit neuen Mitteln ausgestattet.
Dr. Gassner sieht darin einen wichtigen Ansatzpunkt: „Gerade Schleswig-Holstein braucht Raum, um neue Versorgungskonzepte zu erproben. Dafür kann der Versorgungssicherungsfonds ein wichtiges Instrument sein. Entscheidend ist aus Sicht des Hartmannbundes, dass die Ärzteschaft bei der Entwicklung solcher Modelle von Anfang an einbezogen wird.“
Der Austausch habe gezeigt, dass bei der Sicherung der ambulanten Versorgung und der Bedeutung landeseigener Gestaltungsmöglichkeiten wesentliche Schnittmengen bestehen. Für den Hartmannbund sei es deshalb wichtig, die ärztliche Perspektive auch künftig frühzeitig in gesundheitspolitische Überlegungen für Schleswig-Holstein einzubringen.
Dr. Heiner Garg unterstreicht die Bedeutung des Austauschs:
„Der Hartmannbund ist für uns ein wichtiger Gesprächspartner, weil seine Mitglieder jeden Tag ganz konkret erleben, was in der ambulanten Versorgung funktioniert und wo politische Entscheidungen zu zusätzlichen Belastungen führen. Bei aller berechtigten Kritik am GKV-Spargesetz und seinen negativen Auswirkungen auf die Versorgung müssen wir uns auf Landesebene darauf konzentrieren, welche Handlungsmöglichkeiten wir selbst haben. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die wir in Schleswig-Holstein haben, dürfen wir nicht ungenutzt lassen. Der Versorgungssicherungsfonds ist dafür ein bewährtes Instrument. Projekte wie eQuaMaDi zeigen, dass aus solchen Modellvorhaben erfolgreiche Versorgungsansätze entstehen können. Dafür ist der Fonds allerdings auf eine zweckmäßige Ausstattung mit Finanzmitteln angewiesen.“