Ambulantisierung bei Kinder-HNO-Operationen stärken: Hybrid-DRGs gezielt ausweiten 

Der Hartmannbund Schleswig-Holstein und der Arbeitskreis I „Ambulante Versorgung“ im Hartmannbund warnen vor einer weiteren Verschärfung der Versorgungssituation bei ambulanten HNO-Operationen von Kindern. Eine aktuelle bundesweite Befragung des Berufsverbandes der HNO-Ärzte zeigt: Das Angebot für entsprechende Eingriffe wird aufgrund unzureichender Vergütung häufig eingeschränkt oder sogar komplett eingestellt.

Ein Drittel der befragten Operateur:innen hat demnach entsprechende Eingriffe bereits vollständig aufgegeben, weitere 21 Prozent haben ihr Angebot reduziert. Hauptgrund ist die unzureichende Vergütung. Nach Einschätzung der Befragten lassen sich Kinder-HNO-Operationen unter den derzeitigen Vergütungsbedingungen wirtschaftlich kaum noch abbilden.

„Wir wollen zu Recht mehr Leistungen ambulant erbringen. Zugleich dürfen aber die Strukturen, die diese Ambulantisierung leisten sollen, nicht wirtschaftlich geschwächt werden“, erklärt Dr. Sebastian Gassner, Vorsitzender des Hartmannbundes Schleswig-Holstein und niedergelassener Anästhesist. „Gerade für Schleswig-Holstein brauchen wir eine verlässliche wohnortnahe Versorgung. Wenn ambulante Kapazitäten wegfallen, bedeutet das für Kinder und ihre Familien längere Wartezeiten und weitere Wege.“

Besonders kritisch sieht der Hartmannbund die drohende Budgetierung ambulanter Operationen. Die politische Zielsetzung, mehr Eingriffe aus dem stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern, dürfe nicht durch gegenläufige Vergütungsanreize konterkariert werden.

„Wenn ambulant mögliche Eingriffe wirtschaftlich nicht auskömmlich erbracht werden können, werden sie entweder gar nicht mehr angeboten oder als Kurzliegerfälle in den stationären Bereich verschoben. Das kann nicht das Ziel der Ambulantisierung sein“, sagt Dr. Marco Hensel, Vorsitzender des Arbeitskreises I „Ambulante Versorgung“ des Hartmannbundes.

Eine stärkere Einbeziehung geeigneter Kinder-HNO-ärztlicher Eingriffe in die Hybrid-DRG könne hier aus Sicht des Hartmannbundes einen sinnvollen Weg darstellen. Eine sektorenunabhängige Vergütung schaffe für die Vertragsärzteschaft verlässlichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen und könne zugleich dazu beitragen, ambulante Behandlungskapazitäten für Kinder wohnortnah zu erhalten. Davon profitierten sowohl die Leistungserbringer als auch die Patientinnen und Patienten.