Der Hartmannbund Niedersachsen mit seinem Arbeitskreis I „Ambulante Versorgung“ im Hartmannbund warnten vor einer weiteren Verschärfung der Versorgungssituation bei ambulanten Operationen – insbesondere auch bei schwerhörigen Kindern. Eine aktuelle bundesweite Befragung des Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) zeigt: Das Angebot für Eingriffe bei Kindern, die gut ambulant durchgeführt werden könnten, muss aufgrund unzureichender Vergütung eingeschränkt oder sogar komplett eingestellt werden.
Ein Drittel der befragten Operateur:innen hat demnach entsprechende Eingriffe bereits vollständig aufgegeben, weitere 21 Prozent haben ihr Angebot reduziert. Hauptgrund ist die unzureichende Vergütung. Die Eingriffe können nicht angeboten werden, weil die operierenden Ärzte diese für die Patienten selbst finanzieren müssen – das Geld der gesetzlichen Krankenversicherungen reiche für die Finanzierung nicht aus.
Mit den Hybrid-DRG wurde ein Vergütungsinstrument geschaffen, das dem Umstand Rechnung trägt, dass viele Eingriffe nicht zwingend stationär durchgeführt werden müssen, die reguläre ambulante Vergütung jedoch häufig nicht auskömmlich ist. Bislang sind allerdings nur vergleichsweise wenige Eingriffe über Hybrid-DRG abgebildet. Aus Sicht des Hartmannbundes Niedersachsen ist es deshalb notwendig, dieses Instrument deutlich auszuweiten und weitere geeignete Leistungen einzubeziehen.
„Wir wollen zu Recht mehr Leistungen ambulant erbringen. Gleichzeitig dürfen aber ausgerechnet die Strukturen, die diese Ambulantisierung leisten sollen, nicht wirtschaftlich geschwächt werden“, erklärt Prof. Dr. Lesinski-Schiedat, Vorsitzende des Hartmannbundes Niedersachsen. „Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung, um die vorhandenen Strukturen für eine wohnortnahe Versorgung aufrecht erhalten zu können.“
Besonders kritisch sieht der Hartmannbund die drohende Budgetierung ambulanter Operationen. Die politische Zielsetzung, mehr Eingriffe aus dem stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern, dürfe nicht durch gegenläufige Vergütungsanreize konterkariert werden.
„Wenn ambulant mögliche Eingriffe wirtschaftlich nicht auskömmlich erbracht werden können, werden sie entweder gar nicht mehr angeboten oder als Kurzliegerfälle in den stationären Bereich verschoben. Das kann nicht das Ziel der Ambulantisierung sein“, sagt Dr. Fabian Schlaich, Niedersachsen Vorsitzender im Arbeitskreises I „Ambulante Versorgung“ des Hartmannbundes.
Eine stärkere Einbeziehung geeigneter ärztlicher Eingriffe in die Hybrid-DRGs könne hier aus Sicht des Hartmannbundes einen sinnvollen Weg darstellen. Eine sektorenunabhängige Vergütung schaffe für die Vertragsärzteschaft verlässlichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen und könne zugleich dazu beitragen, ambulante Behandlungskapazitäten wohnortnah zu erhalten. Davon profitierten sowohl die Leistungserbringer als auch die Patientinnen und Patienten – gleichzeitig werden ökonomische Effizienzen gehoben.