Angesichts vieler offener Fragen scheint „Opt-in“ angemessener

Wie im aktuell kursierenden Referentenentwurf des Digitalgesetzes ersichtlich, soll die elektronische Patientenakte (ePA) bis Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt werden, es sei denn, letztere widersprechen der Anlage ausdrücklich. „Nach kritischer Abwägung aller Argumente spricht nach unserem Dafürhalten alles für die gegenteilige Konzeption, das heißt die Anlage der ePA nur nach ausdrücklicher Zustimmung“, erklären die Vorsitzenden der Hartmannbund Landesverbände Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Dr. Hanjo Pohle, Dipl.-Med. Bruno Jung und Dr. Jörg Müller in einem gemeinsamen Statement.

„Opt-out, also das Erfordernis eines aktiven Widersprechens gegen die ePA-Anlage, ist realitätsfern, weil die meisten gar nicht in der Lage sind, die Tragweite der Entscheidung für oder gegen die ePA zu erkennen. Das von der Politik bewusst angewandte Mittel des aktiven Widersprechens anstelle der Zustimmung zur ePA-Anlage empfinden wir als Taschenspielertrick, der das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt erheblich belasten wird. Durch die derzeitige Konstruktion der ePA wird die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt, ohne dass der Patient dies ausdrücklich gestattet hätte – und doch muss er diesen Umstand ertragen, wenn er der ePA-Anlage nicht zuvor widersprochen hat. Darunter wird die gesamte Konstruktion der ePA massiv leiden und letztlich könnte die Akte sogar daran scheitern“, äußert sich Hanjo Pohle. Jörg Müller ergänzt: „Niemand kann sicher für die Zukunft ausschließen, dass dem Patienten Nachteile entstehen, etwa bei Versicherungen oder auch beruflicher Art, wenn bestimmte in der ePA vermerkte Erkrankungen in die falschen Hände geraten. Auch für die Nachkommen des Patienten könnten sich aus dem Eintrag in der Akte im schlimmsten Fall über Generationen hinweg Nachteile ergeben, denken wir etwa an genetisch bedingte Erkrankungen. Die Gefahren dieser Datensammlung sind groß, zumal europäische Normen diese nutzen wollen und auch bei uns die „Datenspende“ des Patienten bereits vorgesehen ist. Von den ungeklärten Risiken für den Arzt ganz zu schweigen. Wer haftet dafür, wenn der Patient entscheidet, bestimmte gesundheitsrelevante Daten zu verschatten, und es ergeben sich daraus wichtige Kontraindikationen oder Gefahren für Leib und Leben des Patienten?“

Aus Sicht von Bruno Jung gibt es bei so gut wie allen ärztlichen Maßnahmen und Anordnungen ein klares Widerspruchsrecht des Patienten – von der Verordnung eines Antibiotikums über eine Schutzimpfung bis zur Gallenoperation. Aus dieser Logik sei folglich nicht vermittelbar, dass sensible Krankendaten des Patienten automatisch in eine ePA einfließen sollen, es sei denn dieser widerspricht aktiv.

Hanjo Pohle abschließend: „Daher rufen wir auch dazu auf, die von verschiedenen Akteuren initiierte Petition gegen die im Lauterbachschen Digitalgesetz geplante ePA Opt-out Regelung zu zeichnen. Die Frist endet am 24. Juli, bitte leiten Sie die Petition auch Ihre Kolleginnen und Kollegen, Bekannte und Verwandte weiter, denn es geht um die intimsten Daten.“