Arztnetze bieten regionale Versorgungslösungen und Kollegialität statt bundeseinheitlicher Versorgungssteuerung

Zu diesem Fazit gelangten die Delegierten der Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am vergangenen Wochenende im Rahmen des öffentlichen Teils ihrer Landesversammlung unter dem Thema „Arztnetze – Lösung vieler Probleme? Nutzen, Hoffnungen, Herausforderungen und Gefahren“. In Deutschland sind ca. 400 Arztnetze[1] mit unterschiedlicher Kooperationsintensität am Start. Eine große Chance und der Erfolgsfaktor der Netzstruktur läge darin, dass diese – angepasst auf regionalen Besonderheiten – lokal passende Versorgungsangebote liefern könnten. Im Gegensatz zu bundeseinheitlichen von oben diktierten Lösungsansätzen bieten regionale Netzstrukturen daher im Ergebnis eine echte Qualitätssteigerung für die Patienten und die beteiligten Ärzte.

Mit dem Blick darauf, dass das Überleben in der freiberuflichen Einzelpraxis bei den sich ändernden Rahmenbedingungen zumindest nicht einfacher werde, können Arztnetze außerdem zum Erhalt der freien Arztpraxis beitragen, denn diese bilde das Gerüst jeder Netzstruktur. Der Erhalt der freien Arztpraxis sei ein wichtiges Verbandsziel auch mit Blick auf die Wahlmöglichkeiten der Berufsausübung für junge Ärztinnen und Ärzte, denn es gelte alles zu tun, um die ambulante – nicht konzerngesteuerte – Versorgung zu erhalten. Netzstrukturen böten hier einen geeigneten Lösungsansatz. Der Aufbau geeigneter Strukturen in der Startphase einer regionalen Kooperation einzelner Ärzte sei aber eine große Herausforderung, er koste den einzelnen Netzpartner zunächst viel Zeit und auch Geld. Hier seien die Krankenkassen gefordert in den Aufbau der Strukturen zu investieren, denn gute Strukturen böten die Voraussetzung für eine spätere gute Qualität in der Versorgung.

Im internen Teil der Landesversammlung bekräftigen die Landesdelegierten den bereits 2017 in der Hauptversammlung des Hartmannbundes beschlossenen Antrag mit der Forderung des Leistungserbringerstatus für anerkannte Arztnetze, in dem die Forderung an den Gesetzgeber gerichtet wurde, den von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 87b Abs.4 SGB V als besonders förderungswürdig anerkannten Netzen den Leistungserbringerstatus nach § 95 Abs. 1a SGB V zuzugestehen.

Im Rahmen der Versammlung wurden außerdem nachstehende Anträge verabschiedet:

Antrag 1:
Vollständige Kostenübernahme der Einbindung der Telematikinfrastruktur für die Vertragsarztpraxen durch die Krankenkassen

Die Landesdelegierten der Hartmannbund-Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern eine vollständige Übernahme aller Betriebskosten, die den Vertragsärzten durch die Einbindung der Telematikinfrastruktur (TI) in ihre Praxen entstehen, durch die gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus ist der Termin, an dem die angedrohte einprozentige Honorarkürzung greift, aufgrund der Verzögerung in der Bereitstellung der Technik entsprechend zu verschieben.

Antrag 2:
Grundlegende Reform des Honorarsystems: Leistungsgerechte Vergütung mit festen Eurobeträgen

Die Delegierten der Hartmannbund-Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern eine grundlegende Reform des Honorarsystems mit einer angemessenen leistungsgerechten und unbudgetierten Vergütung mit festen Eurobeträgen entsprechend der im EBM hinterlegten Preise für alle erbrachten Leistungen.