Bundesländer sollen „Corona-Prämie“ gemäß § 26a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für Klinikpersonal aller an der Versorgung von SARS-CoV-2 („Corona“)-Patienten beteiligten Berufsgruppen aufstocken!

Der nordrheinische Landesvorsitzende und Stellvertretende Bundesvorsitzende des Hartmannbundes Dr. med. Stefan Schröter hat die Bundesländer und insbesondere Nordrhein-Westfalen aufgefordert, die gemäß § 26a KHG durch den Gesundheitsfonds und die privaten Krankenversicherungsunternehmen bereitgestellte „Corona-Prämie“ durch Landesmittel robust und überzeugend aufzustocken.

„Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass die Bundesländer seit vielen Jahren ihren Verpflichtungen zur Bereitstellung der erforderlichen Investitionskosten für die Krankenhäuser nicht ausreichend nachkommen.“ – so Schröter. Dies zwinge die Kliniken seit vielen Jahren dazu, aus den Erlösen aus stationärer Krankenversorgung eigene Investitionsrücklagen zu bilden, obwohl das Krankenhausentgeltsystem nur im Sinne der Refinanzierung der fortlaufenden Betriebskosten kalkuliert sei. Den Löwenanteil dieser Betriebskosten machten im Übrigen die Personalkosten aus. „Dass die Bundesländer ihre Verpflichtungen gemäß Reglement der Dualen Krankenhausfinanzierung nicht hinreichend erfüllen, geht ziemlich direkt auf die Knochen der Beschäftigten in den Krankenhäusern, etwa in Gestalt einer jeweils knapp bemessenen Personalausstattung, unbezahlter Mehrarbeit und eines vielfach zu beobachtenden Beförderungsstaus.“ – analysiert Schröter. „Ich möchte die Klinikträger in diesem Zusammenhang ausdrücklich in Schutz nehmen, weil das schier unauflösbare Dilemma anderenorts verantwortet ist.“ – so Schröter.

Erinnert werden müsse darüber hinaus daran, dass der Bund im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) aus Mitteln des Gesundheitsfonds nunmehr 3 Mrd. Euro zweckgebundene Investitionsmittel für den Ausbau der IT und Cybersicherheit sowie moderner Strukturen der Notfallversorgung für die Kliniken bereitstelle. „Das ist Geld, das eigentlich vollumfänglich von den Ländern im Rahmen der Dualen Krankenhausfinanzierung kommen müsste!“ – merkt Schröter kritisch an.

Der Bundesgesetzgeber veranlasse nun – ebenfalls aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie über die Privaten Krankenversicherungen – mit der „Corona-Prämie“ eine materielle Anerkennung für diejenigen Beschäftigten in den Krankenhäusern, die in besonderer Weise in der direkten Versorgung von SARS-CoV-2-Patienten belastet und im Übrigen auch einem besonderen Risiko, sich selbst anzustecken, ausgesetzt waren und sind. Schröter: „Der Gesetzgeber sieht dabei ausdrücklich vor, dass eine Aufstockung aus anderer Quelle bis zur Grenze der Einkommenssteuerfreiheit einer solchen individuellen Sonderzahlung, die bei 1.500 Euro liegt, erfolgen kann. Es soll also eine spürbare materielle Anerkennung für den Einzelnen herauskommen, und ausdrücklich nicht nur ‘n Appel und ‘n Ei!“ Die Klinikträger seien wirtschaftlich regelmäßig gerade nicht in der Lage, aus eigenen Mitteln eine solche Aufstockung vorzunehmen, so Schröter weiter.

Berücksichtigt werden müssten diejenigen Beschäftigten ausdrücklich aller Berufsgruppen, die direkt mit der Versorgung von SARS-CoV-2-Patienten befasst waren und sind. Das gelte sowohl für Pflegende als auch für Ärztinnen und Ärzte, fordert Schröter, der auch Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Nordrhein ist.

„In den Kliniken ziehen alle an einem Strang, wurde und wird bei der Versorgung von Corona-Patienten Teamwork im besten Sinne praktiziert, unter höchstem persönlichen Einsatz der daran beteiligten Beschäftigten der Pflegeberufe und des ärztlichen Dienstes. Hier darf es keine Ungleichbehandlung der Berufsgruppen geben, die sachlich nicht zu begründen wäre und darüber hinaus der tagtäglich so vorbildlich gelebten kollegialen Zusammenarbeit zuwiderliefe.“ – mahnt Schröter.