Bundesrat muss seine Optionen für notwendige Korrekturen klug abwägen!

Der Hartmannbund hat vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrates am kommenden Freitag noch einmal eindringlich an die Länder appelliert, ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung notwendiger Änderungen an der geplanten Krankenhausreform klug abzuwägen.

Ziel möglicher Korrekturen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes, so Klaus Rinkel, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des Hartmannbundes, müsse es vorrangig sein, die fraglos notwendige Konzentration komplexer medizinischer Leistungen zu erreichen, ohne die flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen – insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen – zu gefährden.

Dazu bedürfe es zwingend einer Flexibilisierung der Zuweisung von Leistungsgruppen für Krankenhäuser in ländlichen, von Ballungszentren weit entfernten Gebieten, um notwendige Kapazitäten auch bei geringen Fallzahlen zu halten, sowie einer tatsächlich fallzahlunabhängigen Vorhaltevergütung zur Absicherung der notwendigen Krankenhausstrukturen.

Zudem brauche es endlich verbindliche digitale Kommunikationsstandards für Krankenhäuser, Praxen und weitere Gesundheitsakteure mit einheitlichen Schnittstellen, um beim immer wichtiger werdenden Datenaustausch nicht nur Sicherheit, sondern insbesondere auch Kompatibilität und Interoperabilität zu gewährleisten.

„Eine gezielte Förderung der ländlichen Versorgung, eine fallzahlunabhängige und transparente Vorhaltevergütung und eine sichere funktionsfähige digitale Vernetzung sind essenziell, um die deutschen Krankenhausstrukturen angemessen und zukunftsfähig zu gestalten“, so Rinkel.