Anlässlich der designierten Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige auskömmliche Investitionskostenbereitstellung im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung

Die Mitglieder der Landesdelegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, im Zuge der designierten Krankenhausreform die auskömmliche Bereitstellung der von den Kliniken benötigten Investitionskosten vollumfänglich und nachhaltig sicherzustellen.

„Seit vielen Jahren kommen die deutschen Bundesländer – so auch Nordrhein-Westfalen – ihren Verpflichtungen im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung nicht nach, indem die notwendigen Investitionskosten nur unzureichend bereitgestellt werden. Kompensiert wird dieser ordnungspolitisch und sachlich nicht hinzunehmende Zustand in erster Linie durch die Beschäftigten in den Kliniken, von denen die Erlöse der laufenden Krankenversorgung tagtäglich erarbeitet werden, von denen die Klinikträger regelmäßig, aber eben nicht regelkonform, gezwungen sind, Mittel für Investitionen abzuzweigen. Konkrete Ausformungen dieses Dilemmas sind zu eng bemessene Personalkostenbudgets, unbezahlte Überstunden und Beförderungsstau in den Kliniken.“ – erläutert der Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein, Dr. Stefan Schröter. Infolge der für immer mehr Bereiche des pflegerischen Dienstes geltenden Personalmindestausstattungen und deren gesetzlich ebenfalls vorgeschriebener Refinanzierung durch die Kostenträger ausdrücklich außerhalb der DRG-Systematik seien von dieser regelwidrigen Situation nunmehr vor allem Ärztinnen und Ärzte betroffen.

„Das Krankenhausentgeltsystem und insbesondere die DRG-Fallpauschalen sind nicht dahingehend kalkuliert, aus der laufenden Patientenversorgung auch die für jedes Krankenhaus notwendigen Investitionsmittel abzuleiten. Hier stehen vielmehr die Bundesländer sowohl gesetzlich als auch ordnungspolitisch in der – seit vielen Jahren unerfüllten – Pflicht, um gerade auch die Klinikträger aus dieser unauflösbaren Zwangslage zu befreien.“ – ergänzt Dr. Stefano Ragogna, Zweiter Stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes und Leitender Oberarzt einer nordrheinischen Klinik.

Den Kostenträgern und den politischen Entscheidern müsse klar sein, so die Delegierten des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein auf ihrer Versammlung am 14. Dezember 2022, dass der Widerspruch zwischen einem unbegrenzten Leistungsversprechen an die Bevölkerung einerseits und einer nur begrenzten Mittelbereitstellung andererseits unauflösbar ist.