Ausgleichshilfen für galoppierende Energiekosten und außergewöhnlich hohe Inflation auch für den Bereich der ambulanten Versorgung

Die Delegierten des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein, die am 14. Dezember 2022 zu ihrer jährlichen Landesdelegiertenversammlung zusammengekommen waren, fordern die politischen Entscheidungsträger auf, rasch für angemessene Ausgleichshilfen für gestiegene Energiekosten und weitere betriebswirtschaftliche Mehraufwendungen infolge der derzeit außergewöhnlichen Inflation auch für die Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung zu sorgen.

„Im Gegensatz zu allen anderen Branchen sind die „Abgabepreise“ für die Leistungen der stationären, aber auch der ambulanten Krankenversorgung aufgrund des Krankenhausentgeltsystems einerseits und andererseits des Reglements der ambulant-vertragsärztlichen wie auch privatärztlichen Versorgung in Gestalt der bestehenden Gebührensätze innerhalb des EBM und der GOÄ fix. Die jetzt erheblich erhöhten Betriebskosten können somit nicht weitergegeben werden. Das daraus resultierende betriebswirtschaftliche Dilemma bedroht zunehmend die Einrichtungen der Krankenversorgung, und zwar nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich.“ – erläutert Dr. Stefan Schröter, Vorsitzender des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein, die Situation.

Während die stationären Einrichtungen – zu Recht – durch Sonderzuweisung von Mitteln konkrete Unterstützung erfahren würden, bedrohten aus dem Ruder laufende Betriebskosten – insbesondere, aber nicht nur – für die Energiekosten die ambulante Krankenversorgung, die zuvorderst in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stattfinde. Hier bedürfe es ebenso wie bei den Krankenhäusern einer besonderen Mittelzuweisung, die unbürokratisch und mit Planungssicherheit ermöglichender Verlässlichkeit kurzfristig zur Verfügung zu stellen sei.