Delegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein fordert im Zusammenhang mit den designierten Krankenhausreformen in Nordrhein-Westfalen und auf Bundesebene die Sicherung der Qualität der ärztlichen Weiterbildung

Die Delegiertenversammlung des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein hat die Krankenhausträger, den Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene sowie die Landesärztekammern dazu aufgefordert, eine strukturierte, planbare, allen Anforderungen der jeweiligen Weiterbildungsordnung gerecht werdende sowie dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) sowie den geltenden Tarifverträgen entsprechende und qualitativ hochwertige Weiterbildung aller Ärztinnen und Ärzte im Zuge der Umsetzung zukünftiger Reformen des Krankenhaussektors sicherzustellen.

Die bisherigen Konzepte einer Krankenhausreform im Land Nordrhein-Westfalen wie auch auf Bundesebene zielten darauf ab, das bisher wettbewerbliche Setting der Krankenhäuser zueinander zugunsten einer arbeitsteiligen Kooperation umzugestalten. „Nicht jedes Krankenhaus soll zukünftig alles anbieten, sofern innerhalb einer Arbeitsteilung die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich sichergestellt werden kann. Das ist ein guter Ansatz, weil positive Auswirkungen sowohl auf Qualität als auch Wirtschaftlichkeit zu erwarten sind. Gleichwohl dürfte es vor diesem Hintergrund künftig weitaus schwieriger sein, eine vollumfängliche, hochwertige und curricular-strukturierte Weiterbildung in fachärztlichen Gebieten sowie in Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen absolvieren zu können, weil Weiterbildungsinhalte wohl nicht mehr vollständig an ein und derselben Weiterbildungsstätte erworben werden können. Dies bedeutet zugleich, dass Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich die Weiterbildungs- und somit auch die Arbeitsstätte und den Arbeitgeber innerhalb der Weiterbildung mehrfach wechseln müssen.“ – so Dr. Stefan Schröter, Vorsitzender des Hartmannbund-Landesverbandes Nordrhein.

Die aus gutem Grund geltenden Regelungen in Gestalt des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) sowie der geltenden Tarifverträge drohten hierbei zukünftig ins Leere zu gehen. „Die gesetzlichen sowie die tarifvertraglichen Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen sowie die logbuch-geleiteten ärztlichen Weiterbildungscurricula stellen wichtige Errungenschaften dar, die die Situation von in der Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten in den letzten Jahren deutlich verbessert haben. Ein Rückfall zu prekären Kurzzeitverträgen sowie zu unstrukturierten, einerseits Redundanzen, andererseits aber Lücken erzeugenden Weiterbildungsverläufen und somit ein Qualitätsverlust in der ärztlichen Weiterbildung mit Auswirkungen auf die Patientenversorgung in der Zukunft dürfen aber nicht Kollateralschäden einer Krankenhausreform sein!“– hebt Dr. Schröter hervor. Ziel müsse es daher sein, so die nordrheinischen Delegierten auf ihrer Versammlung am 14. Dezember 2022, dass im Zuge von Krankenhausreformen mit den Belangen der Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten verantwortungsvoll umgegangen werde und hierbei auch kreative, gleichwohl rechtssichere Lösungen wie planmäßig-curriculare Rotationen zwischen kooperierenden Weiterbildungsstätten auch unterschiedlicher Trägerschaft mutig organisiert und aktiv gepflegt werden. „Das Portfolio der hierfür in Frage kommenden Instrumente ist freilich eher klein. Zur Anwendung kommen könnten zeitlich befristete Beurlaubungen mit ausdrücklicher Bejahung eines dienstlichen Interesses oder sozial verantwortungsvoll gestaltete Arbeitnehmerüberlassungen zwischen verschiedenen Krankenhausträgern unter Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages zum Zwecke der vollumfänglichen Weiterbildung an der primären Weiterbildungsstätte “, erklärt Dr. Schröter abschließend.