Eine kürzlich im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Pilotstudie zeigt, dass es nach der Cannabislegalisierung nahezu eine Verdoppelung der diagnostizierten cannabisinduzierten Psychosen und auch eine deutliche Erhöhung der cannabisbezogenen Hospitalisierungen in der untersuchten Region, dem Bezirk Schwaben, gab. Auch wenn die Autoren der Untersuchung betonen, dass diese keine validen kausalen Rückschlüsse erlaubt, sieht sich der stellvertretende Vorsitzende des Thüringer Hartmannbundes und Assistenzarzt für Psychiatrie, Dr. med. Dario Lucas Helbing bestätigt: „Die Zahlen bestätigen das, was wir in der psychiatrischen Versorgung seit der Freigabe vermehrt erleben. Wir haben bereits im vergangenen Jahr vor den gesundheitlichen Risiken in Folge der Cannabislegalisierung gewarnt und auch in diesem Frühjahr erneut deutlich gemacht, dass es hochwahrscheinlich ist, dass das Gesetz tendenziell der Zunahme psychischer Erkrankungen Vorschub leistet. Dieses Gesetz sollte daher revidiert werden, weil die Legalisierung den Eindruck vermittelt, Cannabis sei letztlich harmlos und somit zur Steigerung des Konsums führt. Dies trägt dazu bei, dass die ohnehin schon am Anschlag befindliche psychiatrische Versorgung zusätzlich strapaziert wird.”
Dr. Helbing fordert daher dringend Nachbesserungen: „Kein 18-jähriger braucht 25 Gramm Cannabis, zumal die Hirnreifung erst Mitte der Zwanziger Jahre weitestgehend abgeschlossen ist. Zudem fordern wir sowohl eine Intensivierung des Präventionsprogramm, das vermehrt auf aufsuchende Angebote setzt, beispielsweise in Schulen, als auch eine Stärkung der ambulanten Suchtberatungsstellen sowie der psychiatrischen Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen. Wir würden uns auch noch mehr mediale Aufklärung in den sozialen Medien wünschen, wobei auch auf Fälle cannabisinduzierter Psychosen eingegangen werden könnte – selbstverständlich anonymisiert – um die Risiken des Cannabiskonsums zu verdeutlichen. Vor diesen Risiken hatte übrigens auch der damals verantwortliche Bundesgesundheitsminister gewarnt, wenngleich er das Gesetz offenbar nicht verhindern konnte oder wollte.“