„Entweder ahnungslos oder dreist“

Mit scharfer Kritik hat der Hartmannbund auf die Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz-Entwurfes durch das Bundeskabinett reagiert. „Die Hoffnung, dass heute im Kabinett die Streichung der TSVG-Neupatientenregelung gekippt wird, wäre natürlich naiv gewesen, insofern treibt uns das – zumindest für den Moment – nicht auf die Barrikaden. Wenn allerdings der Bundesgesundheitsminister diese Streichung mit den Worten begründet, man sei `nicht richtig in der Lage, zu prüfen, wer Bestands- und wer Neupatient ist´, spricht entweder für eine erschreckende Ahnungslosigkeit oder aber für schlichte Dreistigkeit. Beides ist einer kultivierten politischen Debatte unwürdig“, heißt es in einer Erklärung des Verbandes.

Sowohl die Kassenärztlichen Vereinigungen als auch die Krankenkassen könnten diese Daten ermitteln und hätten dies in der Vergangenheit auch schon getan. „Wir werden also im Laufe des nun beginnenden parlamentarischen Verfahrens alles tun, um deutlich zu machen, dass der Minister nicht nur in der Sache auf dem Holzweg ist, sondern auch seine Argumentation jeglicher Grundlage entbehrt“, heißt es in der Erklärung weiter. Man setze ganz besonders vor diesem Hintergrund auf das „Strucksche Gesetz“, nach dem kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineingekommen ist.