Finanzierung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung in Niedersachsen gefährdet!

Der Hartmannbund in Niedersachsen fordert eine Gesetzesänderung zur finanziellen Absicherung der ärztlichen Weiterbildung: Ohne die Förderung einer ausreichenden Zahl von ärztlichem Nachwuchs ist die ambulante fachärztliche Versorgung in gewohntem Umfang gefährdet. Fast ein Drittel aller Beschäftigen wird 2036 das Renteneintrittsalter erreichen. Diese Entwicklung macht auch vor der fachärztlichen Versorgung nicht Halt: Die in den ambulanten Praxen tätigen Ärztinnen und Ärzte der Generation der „Babyboomer“ werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. In Niedersachsen droht somit kurz- bis mittelfristig ein Versorgungsengpass in der fachärztlichen Versorgung.

„In den meisten Fachgebieten ist die ärztliche Weiterbildung in der ambulanten Praxis notwendiger Standard. Anders als die Assistenzärztinnen und -ärzte im Krankenhaus wird die Arbeitszeit der weiterzubildenden jungen Ärztinnen und Ärzte in den Praxen im Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur sehr gering finanziert. Praxisinhaberinnen und -inhaber können die Personalkosten der weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte nicht aus ihren Honoraren tragen. Das verschärft die Problematik zusätzlich“, führt Klaus Peter Schaps, niedergelassener Hausarzt in Wilhelmshaven aus.

In der Weiterbildung zur Hausärztin oder zum Hausarzt werden deshalb die Gehälter aller jungen Ärztinnen und Ärzte von der Kassenärztlichen Vereinigung und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu jeweils 50% gefördert. Die Sozialversicherungskosten werden von den weiterbildenden Praxisinhaberinnen und -inhabern getragen. Bei der Weiterbildung der Fachärztinnen und -ärzte ist diese Form der Bezuschussung durch die Krankenkassen gesetzlich begrenzt. In Niedersachsen können deshalb in der fachärztlichen Weiterbildung von der GKV ca. 100 Ärztinnen und Ärzte pro Jahr gefördert werden.

„Jetzt haben die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und Krankenkassen verlautbart, dass die Förderung seitens der Krankenkassen für 2024 aufgebraucht ist und auch für 2025 durch jahresübergreifende Förderung Mittel reserviert sind. Die anteilige Förderung durch die KVN aus den Honoraren der niedersächsischen Ärzte läuft freiwillig weiter. Der Bedarf an Weiterbildungsstellen im ambulanten Bereich steigt gleichzeitig kontinuierlich. Bestehende Finanzierungsmodelle müssen unverzüglich angepasst werden. Es kann nicht sein, dass niedergelassene Kolleginnen und Kollegen es sich nicht leisten können, weiterzubilden – obwohl sie alle über die KVN-Finanzierung indirekt bereits die Hälfte der Weiterbildungskosten tragen. Wie soll so die ärztliche Versorgung im ambulanten Sektor nachhaltig gesichert werden”, zeigt sich der Nordenhamer Kinder- und Jugendarzt Dr. Tilman Kaethner besorgt.

Die Vorsitzende des niedersächsischen Hartmannbundes, Prof. Anke Lesinski-Schiedat, fordert deshalb vom Bundesgesundheitsministerium eine schnelle Gesetzesänderung, die eine Fortsetzung der Förderung ermöglicht: „Ohne eine finanzielle Absicherung ist die Weiterbildung massiv gefährdet. Die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten muss originäres Interesse der Gesetzlichen Krankenversicherung sein: Im Sinne Ihrer Versicherten und im Sinne der Patientenversorgung. Ansonsten drohen weitere Einschnitte in der ambulanten fachärztlichen Versorgung.  Ich fordere unseren niedersächsischen Sozialminister Dr. Philippi auf, sich in diesem Sinne beim Bundesgesundheitsminister und im Bundesrat für eine Gesetzesinitiative einzubringen. Der Hartmannbund unterstützt ausdrücklich den Vorstoß des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.“