Anlässlich der Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) erneuert der Hartmannbund seine Kritik am geplanten Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis. Zwar begrüßt der Verband, dass mit dem GeDIG Defizite der digitalen Infrastruktur angegangen werden sollen, doch die konkret geplanten Maßnahmen würden zu einer schrittweisen Verlagerung von Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen auf Dritte führen. Die in den Ausschussempfehlungen erwähnte weitere Ausweitung der Kassenbefugnisse sieht der Verband mit großer Sorge.
„Wenn Krankenkassen Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte auswerten und daraus individuelle Risikoanalysen sowie gesundheitliche Handlungsempfehlungen ableiten können, ist das eine klare Kompetenzüberschreitung“, sagt der Hartmannbund-Vorsitzende Dr. Klaus Reinhardt. „Die Bewertung solcher Daten und die daraus folgende Kommunikation mit Patientinnen und Patienten müssen immer in ärztlicher Verantwortung bleiben, wenn sie zu sinnvollen Ergebnissen führen sollen.“
Aktive Hinweise zur Vorsorge und gesunden Lebensführung, beispielsweise eine Impferinnerung durch die Krankenkasse könnten zwar durchaus sinnvoll und hilfreich sein. Allgemein gehörten jedoch gesundheitliche Empfehlungen in den Vorbehalt des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Wenn dies von den Krankenkassen übernommen würde, könnte dies nicht nur zu Kompetenzverschiebungen, sondern letztlich auch zu Mehraufwand bei den Ärztinnen und Ärzten und zu Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten führen. Nämlich genau dann, wenn vermeintliche Gesundheitsrisiken oder falsche bzw. falsch interpretierte Empfehlungen und Einschätzungen der Kassen in den Praxen oder Krankenhäusern ausgeräumt werden müssten. Damit würde das Gegenteil von intelligenter Patientensteuerung erreicht, so der Hartmannbund.
„Eines muss klar sein: Die Patientenberatung gehört in ärztliche Hände“, so Reinhardt. „Und die Identifikation und Einordnung individueller Gesundheitsrisiken ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe, die im Behandlungskontext unter Wahrung des Arztgeheimnisses erfolgt. Ärztliche Kompetenz und Verantwortung sind nicht teilbar – auch und gerade nicht im Digital- und KI-Zeitalter.“