GeDIG im Kabinett: Hartmannbund erneuert Kritik an geplanter Patientensteuerung

Der Hartmannbund hat anlässlich der heutigen Befassung mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Bundeskabinett seine Bedenken gegen den Entwurf bekräftigt. Bereits im Rahmen der Verbändeanhörung hatte der Verband die vorgesehenen Mechanismen zur Patientensteuerung als „übergriffigen, gefährlichen Paradigmenwechsel“ kritisiert.

„Die Kombination aus umfassender Datennutzung, komplexen digitalen Strukturen und einer zunehmenden Systemsteuerung droht die ärztliche Entscheidungsautonomie auszuhöhlen“, erklärt Dr. Klaus Reinhardt, der Vorsitzende des Hartmannbundes. „Der Kabinettsbeschluss ändert im Kern leider nichts daran, jetzt muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden.“

Der Hartmannbund fordert insbesondere, dass Patientinnen und Patienten sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Hoheit über ihre individuellen Daten behalten müssen. Zwar begrüße der Verband, dass Defizite der digitalen Infrastruktur angegangen werden sollen, doch die konkreten Maßnahmen würden zu einer schrittweisen Verlagerung von Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen auf Dritte führen, insbesondere bei der Terminvergabe.

Grundsätzlich müsse die ärztliche Entscheidungshoheit als höchstes Gut der Patientenversorgung gewahrt bleiben. Dass Krankenkassen die Möglichkeit erhalten sollen, Diagnosen, Medikation und digitale Behandlungsdaten aus der elektronischen Patientenakte auszuwerten und ohne vorherige Rückkopplung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eigenständig auf Patientinnen und Patienten zuzugehen, sei unter keinen Umständen vertretbar und ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Die Identifikation und Einordnung individueller Gesundheitsrisiken ist und bleibe eine originär ärztliche Aufgabe, die im Behandlungskontext unter Wahrung des Arztgeheimnisses erfolgt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sei die notwendige Transparenz der Systemarchitektur. Die geplanten digitalen Strukturen müssten für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten nachvollziehbar und überprüfbar sein. Komplexität dürfe nicht zu Intransparenz führen und Praxistauglichkeit müsse Vorrang vor Geschwindigkeit haben. Dies bedeute, dass neue Strukturen nicht zulasten der Versorgungsrealität in Praxen und Kliniken eingeführt werden dürften. Es müsse dagegen nach Ansicht des Hartmannbundes ausreichende Übergangsfristen und eine praxisnahe Erprobung geben. Hierbei sei die Einbindung der ärztlichen Selbstverwaltung eine conditio sine qua non.

„Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen“, so Reinhardt. „Und unsere ärztliche Expertise ist für das parlamentarische Verfahren von großer Bedeutung, um Schwachstellen zu korrigieren. Noch haben wir die Chance, eine intelligente digitale Patientensteuerung einzuführen, bei der Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit Ihren Patientinnen und Patienten auch weiterhin an den Therapie-Schalthebeln sitzen.“