Reinhardt fordert Gegenfinanzierung von Personalkosten auch für den vertragsärztlichen Bereich

In der Diskussion um eine angemessene Vergütung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Arztpraxen hat der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, die Verantwortung des Gesetzgebers betont. „Obwohl nach der Ausbudgetierung der Pflegekosten auch nach zwei Jahren noch kaum eine Klinik über ein fertig ausgehandeltes klinikindividuelles Pflegebudget für das Jahr 2020 verfügt, hat allein die Existenz einer gesetzlichen Refinanzierung der Pflegepersonalkosten eine gewisse Anziehungskraft für medizinisches Fachpersonal entfaltet – zum Nachteil der Praxen, in denen sich dadurch die ohnehin vorhandenen Personalprobleme verstärken“, sagte Reinhardt.

Er bezeichnete es als unerlässlich, die an dieser Stelle gestörte Balance zwischen dem stationären und dem vertragsärztlichen Bereich ins Gleichgewicht zu bringen. „Nachdem sich die Tarifparteien im Januar 2021 auf einen Tarifvertrag geeinigt haben und damit ein Zeichen der Wertschätzung der Leistungen der MFA in der ambulanten Versorgung gesetzt werden konnte, ist es nun zwingend notwendig, eine zeitnahe Gegenfinanzierung dieser Tarifsteigerungen sicherzustellen“, sagte Reinhardt. Es reiche eben nicht, die deutlich gestiegenen Personalkosten in die Verhandlungen für den Orientierungspunktwert einzubringen, wenn diese dort am Ende regelmäßig nicht angemessen berücksichtigt würden. In den Verhandlungen für den Orientierungswert 2022 seien die deutlichen Kostensteigerungen durch den Tarifabschluss nicht einmal herangezogen worden.

„Hier muss der Gesetzgeber ansetzen und festlegen, dass auch im ambulanten Bereich Kostensteigerungen für das medizinische Fachpersonal – analog den Kliniken – zwingend zu berücksichtigen und deren Gegenfinanzierung sicherzustellen sind. Nur so kann einem Fachkräftemangel im niedergelassenen Bereich entgegengewirkt und medizinisches Fachpersonal gehalten werden.“

Reinhardt abschließend: „Grundsätzlich muss jede gesetzliche Regelung noch gründlicher auf mögliche Auswirkungen hin geprüft werden. Denn: Die nach wie vor getrennt regulierten Sektoren im Gesundheitswesen sind – jenseits strukturpolitischer Betrachtungen und Regelungen – in der Praxis enger miteinander verbunden, als die Politik das wahrhaben möchte“.