Der Arbeitskreis III – Gesundheitsdienste des Hartmannbundes unterstützt die vom Bundesgesundheitsministerium vorgestellten Eckpunkte für ein künftiges Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG).
Insbesondere der geplante Aufbau einer „Personalreserve Gesundheit“, die verbesserte Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Schaffung eines umfassenden Gesundheitslagebildes sind wichtige Schritte, um das Gesundheitswesen besser auf Krisen-, Katastrophen- und Verteidigungslagen vorzubereiten. Als wichtiges Element muss dafür nach Ansicht des Hartmannbundes ein bundesweites Zentralregister aufgebaut werden.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung die personelle Einsatzfähigkeit des Gesundheitswesens stärker in den Mittelpunkt rückt“, erklärt der Arbeitskreisvorsitzende, Prof. Dr. Volker Harth. „Eine Personalreserve kann aber nur dann funktionieren, wenn wir wissen, wer im Krisenfall tatsächlich zur Verfügung steht und wo diese Menschen gebraucht werden“.
Auf seiner jüngsten Hauptversammlung hat der Hartmannbund auf Antrag des Arbeitskreises beschlossen, die Schaffung eines bundesweit abgestimmten, datenschutzkonformen Zentralregisters zu fordern. Darin sollen bestehende Einsatzbindungen von Ärztinnen, Ärzten und anderen Gesundheitsberufen erfasst werden, um die Personalplanung in Krisensituationen zu verbessern.
Viele Beschäftigte im Gesundheitswesen engagierten sich neben ihrer regulären Tätigkeit zusätzlich in Hilfsorganisationen, im Katastrophenschutz oder in anderen Einsatzstrukturen, so der Hartmannbund. Diese zusätzlichen Funktionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Krisenvorsorge, müssten im Bedarfsfall jedoch berücksichtigt und koordiniert werden. Dr. Claudia Wein, Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen und stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises, betont: „Wir dürfen keine Personalreserve schaffen, die nur auf dem Papier besteht. Wer bereits an anderer Stelle fest eingeplant ist, kann nicht beliebig zusätzlich eingesetzt werden. Deshalb brauchen wir einen verlässlichen Überblick darüber, welche Fachkräfte tatsächlich verfügbar sind. Nur dann lassen sich personelle Ressourcen im Krisenfall sinnvoll steuern.“
Der Arbeitskreis fordert daher neben einem abgestimmten Register klare Zuständigkeiten, verbindliche Priorisierungsregeln und als unverzichtbares Element regelmäßig erprobte Übungen zwischen Bund, Ländern, ärztlicher Selbstverwaltung sowie Hilfs- und Rettungsorganisationen.