Der Hartmannbund Landesverband Bayern fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, sich im zuständigen Bewertungsausschuss dafür einzusetzen, die Impfquoten im Kriterium „Schutzimpfungen“ der hausärztlichen Vorhaltepauschale auszusetzen. Hintergrund ist die Erweiterung der Impfmöglichkeiten in Apotheken, deren Folgen für das Impfgeschehen in den Hausarztpraxen derzeit nicht verlässlich abzuschätzen sind.
„Die Quoten für die Hausärzte wurden festgelegt, als Apothekerinnen und Apotheker nur gegen Influenza und COVID-19 impfen durften“ erklärt Wolfgang Gradel, der Vorsitzende des Hartmannbund Landesverbands Bayern. „Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz wurde aber entschieden, dass sie neuerdings Erwachsene mit allen Nicht-Lebendimpfstoffen impfen dürfen. Damit können wir Hausärztinnen und Hausärzte nicht mehr belastbar abschätzen, welcher Teil der Impfungen sich aus den Praxen in die Apotheken verlagert. Dies wird regional auch sehr unterschiedlich sein, je nachdem ob und in welchem Ausmaß die Apotheke vor Ort impft. Wir haben also einerseits keinen Einfluss darauf und werden andererseits an einer Quote gemessen, die nicht mehr auf den aktuellen Verhältnissen beruht.“
Die Impfquote dürfe nicht zu einem Honorarrisiko für Praxen werden, die ihren Versorgungsauftrag unverändert erfüllen, so Gradel. Solange die Auswirkungen der erweiterten Impfmöglichkeiten in Apotheken nicht absehbar seien, sollten die Quoten ausgesetzt werden. „Wir bekennen uns ausdrücklich zum Ziel höherer Impfquoten in der Bevölkerung“, betont Gradel. „Die Vergütungssystematik für Hausarztpraxen sollte jedoch auf den tatsächlich möglichen Impfleistungen der Praxen beruhen und nicht von Verschiebungen abhängen, die diese nicht steuern können.“