Hartmannbund Bayern unterstützt Forderung der KVB nach Fortsetzung der telefonischen Krankschreibung

Der Landes­vorstand des Hartmannbund Bayern unterstützt ausdrücklich die Forderung der KV Bayerns, die telefonische AU – insbesondere bei Infektionen und leichteren Erkrankungen – in die Regelversorgung zu übernehmen.

„Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung hat sich während der Corona-Pandemie in den Praxen absolut bewährt“, so Wolfgang Gradel, Landesvor­sitzender und hausärztlich tätiger Internist in Passau. „Es ist sinnvoll, dass Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind, bei Atemwegserkrankungen, welche keiner ärztliche Behandlung bedürfen, nicht in die Praxis kommen müssen. Auch bei weiteren Beschwerden, wie etwa leichten Brechdurchfall, sollte diese Möglichkeit gegeben sein“, so Gradel. Dies erspare nicht nur den gesundheitlich angeschlagenen Patient:innen den Weg in die Praxis, sondern entlaste auch das dort tätige, ohnehin bis an die Grenzen geforderte Personal. Letzteres vor allem auch deshalb, weil der Aufwand des Separierens der entsprechenden Patient:innen – zum Beispiel durch die Einrichtung einer Infektionssprechstunde – eine zusätzliche Herausforderung darstelle.

Auch für Dr. Rainer Wöhrle, Vorstandsmitglied und niedergelassener hausärztlicher Internist in Neuried, gibt es für den Gemeinsamen Bundesausschuss keinen Grund, diesen Schritt nicht zu gehen: „Die Erfahrungen der letzten Zeit haben gezeigt, dass die Coronasonderregel Vorteile gebracht hat und nicht missbräuchlich verwendet wurde. Aus unserer Sicht spricht daher alles dafür, die telefonische Krankschreibung als Leistung in den Praxen dauerhaft zu etablieren.“ Dies gelte umso mehr, als durch die neu eingeführte elektronische AU ohnehin das „Abholen“ des gelben Scheines durch die Patient:innen der Vergangenheit angehöre.